Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.

Die Gesellschafter der gUG sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.