Für die Anmeldung einer Marke ist ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Das DPMA prüft zunächst, ob alle formalen Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die amtlichen Gebühren bezahlt sind. Darüber hinaus prüft das Amt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese bestehen beispielsweise bei Marken, die:

  • eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen
  • ein Hoheitszeichen enthalten
  • gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Bestehen keine Schutzhindernisse und verläuft die Formalprüfung positiv, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Der gesamte Vorgang ist komplex und erfordert eine kompetente Korrespondenz mit dem Markenamt. Im Rahmen unseres Produkts „Markenanmeldung“ übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte – von einer ausführlichen Markenrecherche bis hin zur sofortigen Anmeldung.