Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:

  • bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
  • bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO

bzw. die Notarkosten betragen bei Verwendung einer individuellen Satzung wie bei einer GmbH:

  • bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
  • bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO

Zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG 150,00 EURO

Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.

Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die UG (haftungsbeschränkt) 200,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 EURO für die Eintragung und 50,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.

Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (33,33 EURO).

Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.