Für die Gründungen der verschiedenen Gesellschaften fallen jeweils folgende Notarkosten an.

Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:

  • bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
  • bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO

Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.

Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.

Gründung einer GmbH

Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:

  • bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
  • bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO

Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.

Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.