Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:

  • bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
  • bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO

Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.

Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.