Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:

  • bei einem Gesellschafter ca. 190,00 Euro
  • bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 Euro

Die Notarkosten bei Verwendung einer individuellen Satzung liegen wie bei einer GmbH:

  • bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
  • bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO

Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.

Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.