Kann ich diese Verträge nachträglich „haftungsbeschränken“ und aus meinem alten Unternehmen übernehmen?
Nein. Ein Übergang alter Verträge von der Einzelgesellschaft auf die UG (haftungsbeschränkt) ist nicht möglich: Die UG ist kein so genannter „Rechtsnachfolger“ und tritt nicht in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.
Grund der gesetzlichen Regelung: Der Vertragspartner soll gerade nicht durch den Haftungsschutz der UG überrascht werden. Denn er hat schließlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen und nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
An einem Beispiel verdeutlicht: Wenn das ginge könnte man bei Kreditverträgen eines Privatmannes einfach eine UG gründen und wäre dann selbst schuldenfrei.
Deine persönliche Haftung ist erst dann wirksam für alle Rechtsansprüche (und auch die private Insolvenz) ausgeschlossen, wenn die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen wurde.