Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.

Die Amtsgebühren (diese sind nach Durchführung der Anmeldung an das Markenamt zu entrichten) einer Anmeldung sind abhängig von der Anzahl der angemeldeten Klassen und belaufen sich:

Beim DPMA für die Anmeldung einer deutschen Marke:

  • 290,00 € für die DPMA Standardanmeldegebühr mit bis zu drei Klassen
  • für jede weitere Klasse 100,00 € Amtsgebühr

Beim EUIPO (EU-Markenamt) für die Anmeldung einer EU-Marke:

  • Standardanmeldegebühr mit einer Klasse: 850 €
  • zweite Klasse 50 € zusätzliche Amtsgebühr
  • jede weitere Klasse 150 € zusätzliche Amtsgebühr