Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH werden nach den Grundsätzen der s.g. Kapitalgesellschaften versteuert. Es fallen die folgenden Steuern an:

– Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des Gewinns.

– Zusätzliche müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.

Diese Steuern liegen weit unter denjenigen, welche ein Selbständiger ansonsten normalerweise auf seine Gewinne zahlen muss. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Gewinne nicht voll ausbezahlt werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.

Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig und zusätzlich ein weiterer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf diese Steuer.