Für Gesellschaften, die vor dem 01.08.2021 gegründet wurden, entsteht die Eintragungspflicht je nach Rechtsform erstmalig ab dem 31.03.2022, für jüngere Gesellschaften bereits seit 01.09.2021.
Für Gesellschaften, die vor dem 01.08.2021 gegründet wurden, entsteht die Eintragungspflicht je nach Rechtsform erstmalig ab dem 31.03.2022, für jüngere Gesellschaften bereits seit 01.09.2021.