Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.