Warum kann ich kein altes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwenden, sondern muss dieses vollständig neu eröffnen?

Vor der Beurkundung besteht lediglich eine so genannte „Vorgründungsgesellschaft“. Weder eine solche Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen gehen nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft über.

Aus diesem Grunde scheidet die Fortführung eines vor Errichtung der Gesellschaft durch die Gründungsgesellschafter eingerichteten Bankkontos durch die Vorgesellschaft, bzw. die spätere Unternehmergesellschaft aus. Insoweit raten wir dringend davon ab das Konto vor dem Notartermin zu gründen.

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