Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.

Eine Alternative zum e. V. ist die gUG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine „Vereinsmeierei“ und man hat alles in der Hand. Die gUG hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.