Die direkte Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine UG ist aufgrund bestimmter Vorschriften leider nicht möglich. Während Sacheinlagen bei der GmbH zulässig sind, sind sie bei der Gründung einer UG nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG verboten. Zudem sind sowohl Einbringungs- als auch Ausgliederungsverfahren für diesen Übergang grundsätzlich ausgeschlossen.

Die einzige Möglichkeit für ein Einzelunternehmen, in eine UG überzugehen, ist daher die Übertragung des bestehenden Unternehmens auf eine neu zu gründende UG (haftungsbeschränkt).