In der Regel: Ja. Im Falle einer Ausgliederung werden Arbeitsverträge in der Regel auf eine GmbH übertragen. Dieser Übergang bezieht sich auf alle Verbindlichkeiten und Ansprüche aus den Verträgen, die in die Verantwortung des neuen Unternehmens übergehen. Bei Sachgründungen oder Verkäufen können Arbeitsverträge im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB übertragen werden. Dadurch wird zwar sichergestellt, dass der Vertrag vom neuen Unternehmen anerkannt wird, aber es müssen auch die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie vor dem Übergang.

Es ist zu erwähnen, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, einem solchen Übergang zu widersprechen und die rechtliche Anerkennung zu verweigern.