Meine Bank will so einen Vertrag!
Bei der Gründung der Unternehmergesellschaft im s.g. vereinfachten Verfahren ersetzt das Musterprotokoll den Gesellschaftsvertrag. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
(1a) … Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung.
Bei dieser Gründung ist also ein Gesellschaftsvertrag nicht zulässig und nicht möglich. Falls Deine Bank oder das Finanzamt eine solche „Satzung“ oder „Gesellschaftervertrag“ fordern sollte, genügt es also, wenn Du das Musterprotokoll vorlegst.