Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
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Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
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