Zwiebeln, Klage, eine Million Dollar: Wenn Fast Food zur Fast-Falle wird

Veröffentlicht am: 27.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Ein Biss – und dann zum Anwalt?

Manche bestellen einen Burger. Andere bestellen gleich eine Klage mit dazu. Demery Ardell Wilson aus Houston fordert bis zu eine Million Dollar Schadensersatz, weil er angeblich trotz ausdrücklicher Bitte ohne Zwiebeln einen Burger mit Zwiebeln bekommen hat – und dadurch eine schwere allergische Reaktion erlitt.

Die Fast-Food-Kette Whataburger soll laut seiner Klageschrift fahrlässig gehandelt haben. Er habe „schwere persönliche Verletzungen“ erlitten und musste medizinisch behandelt werden. Whataburger hingegen verlangt „eindeutige Beweise“ – man will sich die Zwiebelklage nicht einfach so auf’s Tablett legen lassen.

Déjà-vu mit Zwiebelgeschmack

Das Kuriose: Es ist nicht Wilsons erste Klage dieser Art. Schon im letzten Jahr verklagte er Sonic Drive-in – wieder wegen Zwiebeln. Auch damals sprach er von einer massiven allergischen Reaktion. Und auch damals wurde die Klage nicht ohne Weiteres durchgewunken: Sonic fordert ein Geschworenenverfahren, um den Fall gründlich zu prüfen.

Man fragt sich: Hat Wilson ein ernstes medizinisches Problem oder ein ausgeprägtes Faible für Gerichtsverfahren?Sicher ist nur: Allergien können lebensbedrohlich sein – aber wer gleich mehrfach mit identischem Szenario gegen verschiedene Ketten vorgeht, muss mit Skepsis rechnen. Auch die Gerichte dürften genau hinschauen.

Was sagt das Recht?

In den USA sind Schadenersatzklagen Teil der juristischen Kultur. Doch auch hier gilt: Wer klagt, muss beweisen. Wer behauptet, etwas ausdrücklich abbestellt zu haben und dann krank geworden zu sein, muss das schriftlich oder mit Zeugen belegen. Restaurants wiederum sind verpflichtet, bei bekannten Allergien vorsichtig zu sein – insbesondere wenn der Kunde davor warnt.

Aber: Eine „Bitte ohne Zwiebeln“ reicht allein nicht. Wenn man eine Allergie hat, sollte man dies ausdrücklich und eindeutig beim Bestellen angeben – und idealerweise auch dokumentieren lassen. In der Gastronomie ist eine gewisse Sorgfaltspflicht vorhanden, aber sie hat Grenzen. Keine Küche ist zu 100 % fehlerfrei – und wer gesundheitlich besonders gefährdet ist, trägt auch Mitverantwortung.

Zwiebeln auf dem Burger – oder auf der Klagebank?

Der Fall ist typisch amerikanisch – und irgendwo auch tragikomisch. Natürlich: Wenn jemand wirklich eine starke Zwiebelallergie hat und das Restaurant fahrlässig war, dann muss das Konsequenzen haben. Punkt. Aber zwei nahezu identische Klagen in zwei Jahren? Das riecht nach mehr als nur Zwiebeln.

Solche Fälle untergraben das Vertrauen in echte medizinische Anliegen. Menschen mit echten Allergien haben es ohnehin schon schwer genug. Wenn dann jemand die Gerichte als Bühne für fragwürdige Showklagen nutzt, wirft das ein schlechtes Licht auf alle.

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