Zwei Euro Strafe fürs Weglassen? Restaurant auf Mallorca kassiert für „Keine Vorspeise“ – und sorgt für Empörung

„No Starter“ – Neue Masche oder schlechter Scherz?
Stellen Sie sich vor: Sie gehen gemütlich essen, bestellen zwei Hauptgerichte, trinken ein Glas Wein – und am Ende steht auf der Rechnung plötzlich „No Starter – 2 €“. Genau das ist einem Urlauberpaar in Port de Pollença auf Mallorca passiert. Die beiden wollten einfach nur gemütlich essen – ohne Vorspeise. Doch genau das wurde ihnen berechnet. Zwei Euro extra, weil sie nichts bestellt haben. Klingt absurd? Ist es auch.
Als das Paar die merkwürdige Position auf der Rechnung entdeckte, war die Verwunderung groß. Ein Kellner konnte nicht weiterhelfen, verstand nicht einmal Spanisch. Die herbeigerufene Kollegin tappte ebenfalls im Dunkeln. Nach mehreren Rückfragen und reichlich Ratlosigkeit wurde das Geld zurückerstattet – und eine Entschuldigung gab’s noch obendrauf. Doch der Beigeschmack bleibt.
Was steht da eigentlich auf der Karte? – Nichts.
Noch kurioser: Auf der Speisekarte war von dieser Gebühr keine Spur. Kein Hinweis, keine Fußnote, keine Sternchen. Einfach nur zwei Euro für das Weglassen einer Vorspeise. Verbraucherschützer schlagen bei solchen Fällen Alarm – zu Recht. Denn Gebühren, die nicht klar und offen kommuniziert werden, sind schlichtweg unzulässig. Es gilt: Was auf der Rechnung steht, muss vorher klar sein – und nicht erst beim Zahlen überraschen.
Besonders im europäischen Ausland sind manche Zusatzkosten üblich, etwa das sogenannte „Coperto“ in Italien (eine Art Gedeck-Pauschale) oder Servicezuschläge in touristischen Regionen. Aber auch hier gilt: Nur erlaubt, wenn eindeutig auf der Karte ausgewiesen – nicht als Trickzeile auf der Rechnung.
Was dürfen Gastronomen – und was nicht?
Ganz klar: Ein Restaurant darf nicht einfach Preise für nicht bestellte Leistungen erfinden. Wenn jemand keine Vorspeise bestellt, kann das nicht als Einnahmequelle verbucht werden. Selbst wenn man damit „den Tisch belegt“, bleibt das Problem rechtlich heikel. Eine Gebühr fürs „Nicht-Bestellen“ ist keine Dienstleistung – sondern eine kreative Form der Fantasieabrechnung.
Und für alle Urlauber gilt: Immer einen Blick auf die Rechnung werfen, gerade in Urlaubsregionen, wo die Tricks der Gastronomie manchmal etwas fantasievoller ausfallen. Wer unsicher ist, kann beim Personal nachfragen – oder die Hilfe der örtlichen Verbraucherzentrale suchen.
Transparenz ja, Trickkiste nein!
Also mal ehrlich – zwei Euro fürs Nichtstun? Wenn das Schule macht, zahlen wir bald fürs Nicht-Trinken, Nicht-Nachtisch-Bestellen oder einfach nur fürs Sitzen. Was hier passiert ist, ist kein kreatives Geschäftsmodell, sondern schlicht Abzocke mit Sonnenbrille. Ein Restaurant, das seine Preise so versteckt einführt, hat das Vertrauen der Gäste verspielt – und gehört eher auf eine schwarze Liste als in den nächsten Urlaubsplan.
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