Wegen Bonbonwurf vor Gericht
Karnevalist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt – Was bedeutet das für den Faschingsspaß?
Wer kennt sie nicht: die bunte, zuckersüße Kamelle, die beim Karnevalsumzug durch die Luft fliegen. Doch was, wenn das Werfen von Bonbons nicht nur Spaß, sondern plötzlich einen gefährlichen Vorfall auslöst? Ein Fall aus Würzburg zeigt, dass die Grenzen zwischen Frohsinn und Strafrecht schmal sein können. Thorsten K., 45 Jahre alt und Mitglied des Elferrats einer Faschingsgesellschaft, musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten – aufgrund des Werfens von Bonbons.
Bonbons als „gefährliches Tatwerkzeug“: Was war passiert?
Es klingt wie eine Szene aus einem Fastnachtsfilm: Ein Karnevalsumzug, fröhliche Narren auf dem Wagen und das Werfen von Bonbons in die Menge. Doch Thorsten K. wurde vorgeworfen, gezielt Bonbons auf eine Person geworfen zu haben, die den Umzug vom Straßenrand aus verfolgte. Dabei soll der Wurf so kräftig gewesen sein, dass das Opfer leichte Verletzungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft sprach von „gefährlicher Körperverletzung“ – auch wenn die Verletzung eher geringfügig war. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Sein Anwalt argumentierte, dass Thorsten K. nicht gezielt geworfen habe, sondern es sich um ein Missverständnis handelte. Schließlich sind Bonbons auf Karnevalsumzügen traditionell Teil des Spaßes und nicht als „Waffe“ zu betrachten.
Die Zeugin und das Missverständnis: Wer war der „Ziel“?
Die Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte, identifizierte den Angeklagten als denjenigen, der die Bonbons geworfen haben soll. Ihre Aussage war jedoch nicht ganz eindeutig. Als der Richter ihr ein Gruppenfoto des Elferrats zeigte, konnte sie sich nicht sicher sein, ob es tatsächlich Thorsten K. war, der die Bonbons geworfen hatte. Sie hatte ihn zuvor möglicherweise mit jemandem verwechselt. Das ließ Zweifel aufkommen: War Thorsten K. wirklich der Täter, oder hatte die Zeugin sich einfach geirrt? Diese Unsicherheit führte letztlich dazu, dass die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragte.
Der Freispruch und die Folgen für den Karneval: Was bedeutet das für die Faschingsgesellschaft?
Am Ende sprach das Gericht Thorsten K. frei. Richter Mark Kurzawski stellte fest, dass es keine eindeutigen Beweise gab, um den Angeklagten zu verurteilen. „Da beißt die Maus keinen Faden ab“, erklärte der Richter und stellte fest, dass die Zeugin nicht den richtigen Karnevalisten identifiziert hatte. Für die Faschingsgesellschaft war der Freispruch ein großer Erfolg. Die Mitglieder applaudierten im Saal – und konnten endlich wieder beruhigt auf den nächsten Umzug blicken, bei dem sicher wieder viele Kamelle fliegen werden.
Fazit: Ein Vorfall mit bitterem Nachgeschmack
Dieser Fall zeigt, wie schnell aus einer scheinbar harmlosen Karnevalsfeier ein rechtliches Drama werden kann. Auch wenn das Werfen von Bonbons traditionell Teil des Spaßes ist, so stellt sich die Frage, wie weit der Spaß gehen darf, ohne die Sicherheit von anderen zu gefährden.
Was Recht 24/7 von dieser Sache hält? Nun, das Gericht hat richtig entschieden – aber der Fall wirft die Frage auf, wie wir als Gesellschaft mit den Grenzen von „Spaß“ und „Gefährdung“ umgehen sollten. Denn wenn wir nicht aufpassen, könnte der nächste Karnevalsumzug nicht nur von Kamelle, sondern auch von juristischen Auseinandersetzungen begleitet werden.