Urteil mit Sprengkraft: Kein bezahlter Vaterschaftsurlaub – Väter schauen in die Röhre!

Veröffentlicht am: 16.April.2025Kategorien: Arbeitswelt, Family & Friends, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Vater sein ist kein Job? Gericht lehnt Schadenersatz für fehlenden Vaterschaftsurlaub ab

Ein Vater nimmt sich nach der Geburt seines Kindes Urlaub – wie viele. Doch er will mehr: zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, wie ihn die EU eigentlich vorsieht. Als das nicht klappt, zieht er vor Gericht. Und verliert. Das Landgericht Berlin sagt klipp und klar: Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben – und ein spezieller Vaterschaftsurlaub ist nicht nötig.

Das Urteil: Kein Schadensersatz für den Papa, keine neue Regelung in Sicht. Die Bundesrepublik Deutschland darf weiter auf ihre Elternzeit-Regelung verweisen – auch wenn die im Alltag eher bürokratisch als familienfreundlich wirkt.

Was war passiert?

Der Kläger hatte nach der Geburt seines Kindes regulären Erholungsurlaub genommen. Doch laut EU-Richtlinie steht Vätern eigentlich ein bezahlter Sonderurlaub von zwei Wochen direkt nach der Geburt zu. Deutschland hat das – Stand heute – noch nicht umgesetzt.

Sein Argument: Die Elternzeit sei kein Ersatz für den EU-konformen Vaterschaftsurlaub. Denn: Elternzeit kann man auch Monate später nehmen, sie ist unbezahlt, wenn man kein Elterngeld beantragt – und sie ist formal deutlich komplizierter.

Das Landgericht Berlin (Az 26 O 133/24) sah das anders: Die bestehenden Regelungen – Elternzeit plus Elterngeld – reichen aus. Damit sei Deutschland auch ohne extra Vaterschaftsurlaub im Rahmen der EU-Vorgaben unterwegs.

EU-Vorgabe vs. deutsche Realität: Ein Spagat auf dem Rücken der Väter?

Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fordert: Zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt, ohne Bürokratie und mit klarer Bezahlung. So soll Gleichstellung gefördert und Vätern der Einstieg ins Familienleben erleichtert werden.

Deutschland interpretiert das etwas… anders: Statt eines konkreten Vaterschaftsurlaubs gibt’s die altbekannte Elternzeit – unbezahlt, bürokratisch und oft nicht mal vollständig nutzbar. Viele Väter nehmen maximal zwei Monate – und selbst das ist in manchen Branchen schon „mutig“.

Das Gericht argumentiert: Solange es Regelungen gibt, die in Summe die Richtlinie erfüllen könnten, ist alles in Butter. Dass die Realität in vielen Fällen alles andere als gleichberechtigt oder zugänglich ist – geschenkt.

Und jetzt? Berufung möglich, Reform dringend nötig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater kann beim Kammergericht Berlin Berufung einlegen – und es bleibt spannend, ob ein höheres Gericht die deutsche Auslegung der EU-Richtlinie genauso großzügig bewertet.

Unabhängig vom juristischen Ausgang bleibt die politische Frage: Wann kommt endlich der unkomplizierte, bezahlte Vaterschaftsurlaub? Andere Länder haben längst geliefert – Deutschland hinkt hinterher.

Recht 24/7 meint dazu:

Dieses Urteil ist kein Sieg für die Familie – sondern ein Armutszeugnis. Die EU sagt ganz klar: Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt, bezahlt, ohne Hürden. Deutschland? Antwortet mit: „Nehmt doch Elternzeit!“ – und lässt die Väter damit auf dem Amt stehen.

Der Staat erwartet moderne Familien – bietet aber Regelungen von vorgestern. Dabei wäre ein echter Vaterschaftsurlaub ein echter Gamechanger: Für Gleichstellung, für die Bindung zum Kind, für die Partnerschaft auf Augenhöhe.

Deutschland hat die Wahl: Entweder bald nachbessern – oder irgendwann von Brüssel eins auf den Deckel kriegen. Wir finden: Es wird Zeit für echte Reformen – nicht nur für juristische Ausreden.

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