UG & Co. KG Gründung – einfach und schnell
in 24 Stunden
direkt vom Anwalt
all inclusive –
keine versteckten Kosten
Alle Leistungen im Überblick – vergleichen Sie selbst
Expressgründung inklusive: Alle Unterlagen in 24 h
Prüfung Firmennamen durch einen Rechtsanwalt
Erstellung Gesellschaftsvertrag
Erstellung Gesellschafterliste
Erstellung Handelsregisteranmeldung
Erstellung Geschäftsführervertrag
Beratung bei der Gewerbeanmeldung
Terminvereinbarung Notar an Ihrem Wunschort
Individuelle Erstellung aller Gründungsunterlagen
Prüfung Firmennamen bei der IHK
Beratung beim Steuerfragebogen und der Beantragung der Ust-ID
Recht 24/7 Vertragsbox mit allen wichtigen Verträgen für Ihr Unternehmen
Beratung bei der Eröffnungsbilanz
Unbeschränkte Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt
Notarkostengarantie: Wir erstellen die Unterlagen so, dass die geringsten gesetzlichen Notargebühren anfallen
Bearbeitung innerhalb 24h
Festpreis
329,00 EURO
keine versteckten Kosten
netto, exkl. MwSt.
zzgl. Notar, Gerichtskosten und IHK
Recht 24/7 ist das Original und wir helfen seit 2003 Gründern dabei, erfolgreich zu starten.
Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Ohne versteckte Kosten (z.B. für einen Geschäftsführervertrag oder zusätzliche Rechtsberatung). Alle Leistungen oben sind enthalten und Sie erleben keine bösen Überraschungen beim Preis. Wir kümmern uns professionell und kompetent um alle Fragen Ihrer Gründung.
Bearbeitung innerhalb 24h
Sie können Ihre Bestellung jederzeit ändern oder stornieren.
Das sagen unsere Mandanten
Umgehende freundliche, sachkompetente und wirklich hilfreiche Begleitung.
Herzlichen Dank.
Kompetente, ausführliche und umfangreiche Beratung! Danke!!!
Ein sehr kompetentes und vor allem geduldiges Team.
Von meiner Seite aus gab es einige Kommunikationsfehler, die wunderbar (und ohne Mehrkosten) abgearbeitet wurde.
…
Vielen Dank nochmal an dieser Stelle für Ihre Geduld.
Unkompliziert, schnell und wertvoll
Ich habe noch nie zuvor eine derartig kompetente, flexible und schnelle Unterstützung erhalten, wie bei Recht24/7. Man hat meine Ziele und Wünsche respektvoll behandelt, sowie etwaige Abänderungen anstandslos umgesetzt. Ich werde Recht24/7 auf jeden Fall weiterempfehlen und unter Umständen sogar selbst erneut darauf zurückgreifen. Herzlichsten Dank an das Team.
Bekannt aus
Ihre Vorteile mit Recht 24/7
Direkt zum Anwalt
Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft – und das seit mehr als 17 Jahren. Sie erhalten über unsere Online-Plattform direkt und ohne Mittelsmann rechtliche Beratung aus einer Hand.
Deutschlandweit – auch vor jedem Gericht.
Qualität und Schnelligkeit
Qualität und Schnelligkeit stehen bei uns an oberster Stelle. Recht „24/7“ steht für eine zuverlässige Bearbeitung aller Rechtsangelegenheiten in 24 Stunden.
Wir bieten faire Preise!
Wir stehen für faire Preise – auch beim Anwalt. Guter und schneller rechtlicher Service muss kein Vermögen kosten. Bei unseren Festpreisen haben Sie immer vollständige Transparenz beim Honorar und erleben keine bösen Überraschungen.
Vertrauen – Geld zurück Garantie
Das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Mandanten ist uns am wichtigsten – und das seit 17 Jahren. Damit steht auch unsere Geld zurück Garantie. Wenn Sie mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden sind, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Verantwortlichkeit – dafür haften wir
Als deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Dafür sind wir bei der HDI Versicherung für Schäden von bis zu 2.500.000,00 EURO versichert.
Wir liefern klare Ergebnisse
Sie erhalten von uns klare Ergebnisse und eindeutigen Rat. „Anwalt geht auch einfach“ – das gilt auch für unsere Sprache und unsere Empfehlungen an Mandanten.
Fragen und Antworten zur UG & Co. KG Gründung
Sie bekommen ca. 10 Tage nach der Eintragung in das Handelsregister einen Fragebogen des Finanzamts zugesendet. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer UG oder GmbH selbstverständlich umfassend. Hierzu beantworten wir auch alle Fragen zum Fragebogen des Finanzamts.
Ein Anwalt steht Ihnen auch hier wie bei allen Fragen Ihrer Gründung rund um die Uhr zur Verfügung. Einen ersten guten Überblick erhalten Sie auch hier.
Eine Gründung mit einem Gesellschafter im Ausland ist möglich. Es bestehen zwei Alternativen:
Alternative 1:
Sie lassen bei einem Notar im Ausland beurkunden. Für diesen Notar benötigt man auf der Urkunde zusätzlich eine so genannte Apostille. Das ist eine Bestätigung durch eine Behörde, dass der Notar auch tatsächlich zugelassen ist. Diese Möglichkeit besteht in den meisten Ländern. Eine Übersicht hierzu finden Sie hier:  https://www.dnoti.de
Alternative 2:
Alternativ ist auch eine Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen (=Botschaft) möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
Wir helfen Ihnen gerne dabei die entsprechenden Unterlagen und Vollmachten für eine Beurkundung im Ausland zu erstellen.
Geht das nur bei der GmbH oder auch bei der Unternehmergesellschaft?
Eine so genannte Sachgründung ist zwar grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig. Hierzu ist ein Sachgründungsbericht und ein Einbringungsvertrag erforderlich. Zusätzlich braucht man ein Gutachten zum Wert des einzubringenden Gegenstandes (z.B. DEKRA Gutachten). Das Registergericht prüft dann diese so genannte Sachgründung individuell.
Aus Praxissicht ist es insoweit auszuschließen, dass eine Sachgründung schnell vollzogen werden kann. Meist vergehen für die oben genannten Schritte bis zur endgültigen Eintragung mehrere Wochen.
Eine Sachgründung ist zudem nur bei der GmbH und nicht bei der UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Warum kann ich kein altes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwenden, sondern muss dieses vollständig neu eröffnen?
Vor der Beurkundung besteht lediglich eine so genannte „Vorgründungsgesllschaft“. Weder eine solche Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen gehen nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft über.
Aus diesem Grunde scheidet die Fortführung eines vor Errichtung der Gesellschaft durch die Gründungsgesellschafter eingerichteten Bankkontos durch die Vorgesellschaft, bzw. die spätere Unternehmergesellschaft aus. Insoweit raten wir dringend davon ab das Konto vor dem Notartermin zu gründen.
Unsere Partner für eine Geschäftskontoeröffnung finden Sie hier: https://recht24-7.de/recht-24-7-partner/
Kann ich diese Verträge nachträglich „haftungsbeschränken“ und aus meinem alten Unternehmen übernehmen?
Nein. Ein Übergang alter Verträge von der Einzelgesellschaft auf die UG (haftungsbeschränkt) ist nicht möglich: Die UG ist kein so genannter „Rechtsnachfolger“ und tritt nicht in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.
Grund der gesetzlichen Regelung: Der Vertragspartner soll gerade nicht durch den Haftungsschutz der UG überrascht werden. Denn er hat schließlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen und nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft. An einem Beispiel verdeutlicht: Wenn das ginge könnte man bei Kreditverträgen eines Privatmannes einfach eine UG gründen und wäre dann selbst schuldenfrei.
Ihre persönliche Haftung ist erst dann wirksam für alle Rechtsansprüche und auch die private Insolvenz) ausgeschlossen, wenn die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen wurde.
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH werden nach den Grundsätzen der s.g. Kapitalgesellschaften versteuert. Es fallen die folgenden Steuern an:
– Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des Gewinns.
– Zusätzliche müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.
Diese Steuern liegen weit unter denjenigen, welche ein Selbständiger ansonsten normalerweise auf seine Gewinne zahlen muss. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Gewinne nicht voll ausbezahlt werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig und zusätzlich ein weiterer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf diese Steuer.
Nein. Das sind Sie im Regelfall nicht: Verfügt der Gesellschafter und Geschäftsführer über Beteiligung von 50% oder mehr, so geht man von einer so genannten beherrschenden Stellung innerhalb der Gesellschaft aus. Es fehlt also an einer „Abhängigkeit“ wie bei einem normalen Arbeitsvertrag und der Gesellschafter wird wie ein Selbständiger behandelt.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht deshalb nicht (Urteil hierzu: BSG Urt. v. 14. 12. 1999 – B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618, 619).
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
- Zusätzlich für die Handelsregisteranmeldung der KG 75,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 152,00 EURO und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach Beurkundung in Rechnung gestellt.
Sie erhalten bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Sie zur professionellen, reibungslosen UG & Co. KG Gründung benötigen.
zum Festpreis 329,00 EURO netto