Eine Gründung mit einem Gesellschafter im Ausland ist möglich. Es bestehen zwei Alternativen:

Alternative 1:

Du lässt bei einem Notar im Ausland beurkunden. Für diesen Notar benötigt man auf der Urkunde zusätzlich eine so genannte Apostille. Das ist eine Bestätigung durch eine Behörde, dass der Notar auch tatsächlich zugelassen ist. Diese Möglichkeit besteht in den meisten Ländern.

Eine Übersicht hierzu findest Du hier:  https://www.dnoti.de

Alternative 2:

Alternativ ist auch eine Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen (=Botschaft) möglich.

Weitere Informationen findest Du unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.

Wir helfen Dir gerne dabei die entsprechenden Unterlagen und Vollmachten für eine Beurkundung im Ausland zu erstellen.