Trans-Person in Dortmund klagt gegen Diskriminierung – 240 Klagen, 240.000 Euro Entschädigung: Was steckt hinter dieser Erfolgsgeschichte?

Veröffentlicht am: 12.Februar.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Die Rückkehr zur Normalität im Bewerbungsgespräch – Diskriminierung oder Geschäftsmodell?

In Dortmund sorgt ein Rechtsstreit für Aufsehen: Alina S., eine Trans-Person, hat 240 Klagen gegen verschiedene Unternehmen geführt – und dabei insgesamt Hunderttausende Euro an Entschädigungen erhalten. Grund für die Klagen ist Diskriminierung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, die Alina S. in den Bewerbungsverfahren erfahren haben will. Doch die Frage bleibt: Ist es wirklich Diskriminierung oder handelt es sich hier vielleicht um ein Geschäftsmodell, das aus den Feinheiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Kapital schlägt?

Der Fall: Ablehnung wegen Transsexualität oder falscher Qualifikation?

Im Kern der Klagen steht die Bewerbung von Alina S. bei der Dortmunder Druckerei „Siebdruck Jäger“, die sie als Bürokauffrau ablehnte. Die Begründung: unzureichende Qualifikation. Doch Alina S. sieht dies anders und fordert Entschädigung, da sie überzeugt ist, dass ihre Transsexualität der wahre Grund für die Ablehnung war. Sie klagt nach dem AGG, das Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität und anderer Merkmale verhindern soll. Letztlich erhielt sie von der Druckerei eine Entschädigung von 700 Euro – ein kleiner, aber erfolgreicher Sieg.

Doch das ist nur ein Teil der Geschichte. Alina S. hat in den letzten Jahren insgesamt 240 Klagen eingereicht und dabei geschätzt 240.000 Euro erzielt. Ein solches Vorgehen ist nicht unproblematisch, und viele fragen sich, ob hier nicht ein cleveres Geschäft mit den Lücken im Gesetz betrieben wird.

Zielgerichtet oder Systematischer Betrug?

Es gibt Stimmen, die behaupten, Alina S. verfolge mit ihren Klagen systematisch eine finanzielle Entschädigung. Der Vorwurf: Sie habe sich bewusst und wiederholt auf Stellen beworben, um gezielt Diskriminierung zu thematisieren und sich dadurch zu bereichern. Besonders kritisch wird dies von der Personalleiterin der Druckerei geäußert, die Alinas Bewerbung als „grottenschlecht“ bezeichnete. Auch der Anwalt der Druckerei stellte infrage, ob Alina S. wirklich an der Arbeit interessiert war, oder ob es ihr ausschließlich um Entschädigungszahlungen ging.

Unabhängig davon, wie man die Motivation von Alina S. beurteilt, zeigt der Fall eines: Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität bleibt in vielen Bereichen der Gesellschaft ein Thema. Das AGG, das genau diese Art von Benachteiligung verhindern soll, wird auf unterschiedliche Weise ausgelegt – und manchmal auch ausgenutzt.

AGG und die Schattenseite der Antidiskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde eingeführt, um Benachteiligung zu verhindern und ein Gleichgewicht in der Arbeitswelt zu schaffen. Doch wie jedes Gesetz hat auch das AGG seine Schattenseiten. Im Fall von Alina S. stellt sich die Frage, ob das Gesetz wirklich den gewünschten Effekt erzielt, oder ob es in manchen Fällen zu einem rechtlichen Schlupfloch wird, das eine finanzielle Entschädigung für vermeintliche Diskriminierung ermöglicht, auch wenn die tatsächlichen Beweggründe nicht immer ganz klar sind.

Alina S. selbst betont, dass es für sie nicht ums Geld gehe, sondern darum, dass sie aufgrund ihrer Identität in Bewerbungsgesprächen benachteiligt werde. Für sie sei es eine Frage des Rechts, dagegen anzukämpfen.

Recht oder Ausnutzung? Der schmale Grat zwischen legitimer Entschädigung und Missbrauch des AGG

Dieser Fall verdeutlicht die schwierige Balance zwischen dem Schutz vor Diskriminierung und der Möglichkeit, gesetzliche Regelungen zu umgehen. Es ist klar, dass Diskriminierung in der Arbeitswelt nicht toleriert werden darf – und jede Person das Recht hat, gegen Benachteiligung vorzugehen. Doch auf der anderen Seite gibt es die Frage, ob das AGG nicht in einigen Fällen zu einem Geschäftsmodell werden kann. Gerade in der immer wiederkehrenden Bewerbung von Alina S. könnte man die Frage aufwerfen, ob hier nicht eher nach Fehlern im System gesucht wird, um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.

In jedem Fall sollte der Gesetzgeber darüber nachdenken, wie Diskriminierung wirkungsvoll bekämpft werden kann, ohne gleichzeitig eine Grundlage für potenziellen Missbrauch zu schaffen. Ein schwieriges Thema, das auch weiterhin viel Diskussion erfordern wird.

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