Traden während der Arbeit? Das kann dich schnell den Job kosten!

Wenn der DAX ruft – aber der Chef nicht begeistert ist
Du sitzt im Büro, der Bildschirm zeigt Excel – doch heimlich beobachtest du dein Depot. Denn gerade rauscht die Aktie, auf die du gewettet hast, ordentlich nach oben. Jetzt schnell verkaufen, bevor der Kurs kippt! Aber Moment: Darfst du überhaupt während der Arbeitszeit an der Börse handeln?
Die ernüchternde Antwort: In der Regel nein.
Ganz klar: Arbeiten ist nicht Aktien handeln
„In der Arbeitszeit erwartet der Chef, dass gearbeitet wird“, bringt es die bekannte Arbeitsrechtlerin Nicole Mutschke auf den Punkt. Bedeutet: Wer statt E-Mails zu beantworten lieber Aktien kauft oder verkauft, riskiert mindestens eine Abmahnung – und bei Wiederholung sogar die Kündigung.
Der Chef zahlt dich fürs Arbeiten, nicht fürs Spekulieren. Und ja, auch wenn der Markt gerade heißläuft: Die Börse interessiert sich nicht für deinen Arbeitsvertrag – aber dein Arbeitgeber schon.
Gibt’s denn gar keinen Spielraum?
Doch, ein bisschen. Denn Arbeitsrecht ist nicht immer Schwarz oder Weiß. Wenn du unbedingt während der Börsenzeiten handeln musst, hilft ein offenes Gespräch mit dem Chef. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden: flexible Pausenzeiten, eine kurze Freigabe in besonders volatilen Marktphasen oder ein vertraglich geregelter Börsenausflug zwischendurch.
Aber Achtung: Einfach heimlich am Arbeitsplatz traden? Ganz schlechte Idee.
Die Pause gehört dir – auch fürs Traden
Anders sieht es in der offiziellen Pause aus. Hier darfst du tun, was du willst – essen, TikTok, oder eben ein paar Aktien kaufen. Wichtig: Die Pause darf nicht zur Tarnung genutzt werden, um dauernd ans Depot zu rennen. Aber wer clever plant und seine Breaks flexibel nutzt, kann zumindest ein paar Trades unterbringen.
Die Börsenexpertin Swetlana Eberz rät ohnehin: Am besten dann handeln, wenn die Heimatbörsen der Aktien geöffnet sind. Für deutsche Aktien ist das zwischen 9:00 und 17:30 Uhr, für US-Titel sogar von 15:30 bis 22:00 Uhr (MEZ). Wer also in Tech-Aktien aus Kalifornien investiert ist, kommt besser durch den Büroalltag – zumindest theoretisch.
Nicht nur die Kurse im Blick behalten, sondern auch den Arbeitsvertrag.
Ein Depot ist kein Freibrief für Multitasking während der Kernarbeitszeit – und das Handy kein Ersatz für eine Wall-Street-Lizenz. Arbeitgeber dürfen zurecht erwarten, dass die Arbeit nicht durch spontane Daytrading-Aktionen gestört wird.
Aber mal ehrlich: Deutschland könnte ruhig ein bisschen flexibler werden. Wenn schon „Aktienkultur“ gefördert werden soll, warum nicht auch mit modernen Arbeitsmodellen, die Trading-Zeitfenster integrieren – zumindest für die, die’s wirklich brauchen. Traden ist also kein Tabu – aber während der Arbeitszeit nur mit klarer Absprache. Sonst geht der nächste Trade vielleicht nicht durch – aber deine Kündigung schon.