„Super Mario“ im Supermarkt: Wenn ein Name zum Problem wird!

Veröffentlicht am: 18.Februar.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Der Name „Super Mario“ – weltberühmt durch Videospiele – sorgt derzeit für einen Rechtsstreit in Costa Rica. Doch diesmal geht es nicht um einen neuen Spielehit, sondern um einen kleinen Supermarkt, der diesen Namen trägt. Was wie eine verrückte Geschichte klingt, könnte in Zukunft für viele kleine Geschäftsinhaber große Folgen haben.

Ein Supermarkt gegen Nintendo – wer hat recht?

José Mario Alfaro González, ein gewöhnlicher Supermarktbesitzer aus Costa Rica, dachte nie daran, mit dem Namen seines Ladens für Nintendo Werbung zu machen. Denn er heißt eben „Mario“. Aber als sein Sohn versuchte, den Namen zu registrieren, stieß er auf die Anwälte von Nintendo, die in diesem Namen eine Gefahr für ihre Marke sahen.

Nintendo schützt seit Jahrzehnten die Rechte an „Super Mario“ in vielen Bereichen – von Videospielen über Kleidung bis hin zu Spielzeug. Doch der Supermarktinhaber argumentierte, dass sein Laden keine Verbindung zu den bekannten Spielen hatte. Es gehe schließlich nicht um Videospiele oder Merchandise, sondern schlicht um Lebensmittel. So einfach wie es scheint, war es allerdings nicht, und die Frage nach einer möglichen Verwechslung kam auf.

Verwechslungsgefahr oder nicht?

„Super Mario“ ist in der Welt der Videospiele eine Ikone. Doch kann der Name wirklich den Supermarkt von „Super Mario“ in Costa Rica in Gefahr bringen? Die Anwälte von Nintendo glauben das schon. Doch der Supermarktinhaber sagt: Wer würde in einem Lebensmittelladen plötzlich an Videospiele denken? Die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung sei nicht gegeben. Tatsächlich hat der Supermarkt nichts mit den berühmten Spielen zu tun – es geht hier schlicht um den Namen des Besitzers.

Die Juristen von Nintendo müssen sich mit einer Frage auseinandersetzen, die für viele kleine Unternehmen von Bedeutung ist: Wo zieht man die Grenze, wenn es um die Nutzung von Markennamen geht? Der Supermarkt verkauft keine Videospiele, und dennoch könnte der Name als „Verwechslungsgefahr“ betrachtet werden.

Markenrechte oder Übergriffigkeit? Warum der Fall „Super Mario“ mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert

Letztlich gewann der Supermarkt in Costa Rica und darf seinen Namen behalten. Doch ist dieser Streit wirklich vorbei? Vielleicht nicht. Vielleicht wird Nintendo weitere Markenverstöße wittern – wer weiß, ob es bald neue Konflikte gibt, wenn jemand das Wort „Super“ im Namen verwendet. Denken Sie nur an „Supermarkt“ oder sogar „Superman“ – auch da könnte sich das Unternehmen hinter einer Marke verstecken, die weit über Videospiele hinausgeht.

Eine kritische Reflexion

Hier zeigt sich, wie weit Unternehmen wie Nintendo bereit sind zu gehen, um ihre Marken zu schützen. Man könnte argumentieren, dass der Supermarkt hier ein klassisches Beispiel für den „Über-Patentschutz“ liefert. In einer Welt, in der Marken immer mehr Bereiche unseres Lebens durchdringen, bleibt die Frage: Ist es gerechtfertigt, jedem kleinen Unternehmen, das einen ähnlichen Namen verwendet, das Leben schwer zu machen?

Darüber hinaus stellt sich eine viel tiefere Frage: Sollte es überhaupt möglich sein, den Namen eines so häufig verwendeten Begriffs wie „Super Mario“ so streng zu schützen? Diese Geschichte ist ein perfektes Beispiel dafür, wie sich das „Markenrecht“ immer mehr von der Realität entfernt. Wenn wir nicht aufpassen, könnte es bald nicht nur zu Konflikten in Costa Rica kommen, sondern weltweit – mit Auswirkungen auf die Freiheit, sich kreativ zu betätigen.

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