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Gründung einer Stiftung – Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gründung einer Stiftung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im steuerlichen Bereich. Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Darüber hinaus kann eine gemeinnützige Stiftung von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.
Schritte zur Gründung einer Stiftung
- Stiftungszweck festlegen:
Definieren Sie klar und präzise den gemeinnützigen Zweck der Stiftung. Dieser Zweck sollte langfristig und nachhaltig angelegt sein, um die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung zu gewährleisten. - Stiftungskapital bestimmen: Bestimmen Sie das notwendige Stiftungskapital. In der Regel sind mindestens 50.000 Euro erforderlich, um die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Das Kapital muss so bemessen sein, dass die Stiftung dauerhaft arbeiten kann.
- Satzung erstellen: Erstellen Sie eine Satzung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Satzung sollte den Stiftungszweck, die Organe der Stiftung und deren Aufgaben sowie die Verwaltung des Stiftungskapitals detailliert beschreibe
- Notartermin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar, um die Stiftungserklärung notariell beurkunden zu lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Gründung rechtskräftig zu machen.
- Genehmigung einholen: Reichen Sie die Stiftungserklärung und die Satzung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde zur Genehmigung ein. Diese Behörde prüft die Unterlagen und gibt die Stiftung offiziell frei
- Steuerliche Anerkennung: Beantragen Sie beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies ist notwendig, um die steuerlichen Vorteile der Stiftungnutzen zu können.
Vorteile der Stiftungsgründung
- Steuervorteile:
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer befreit. Zudem können sie von der Umsatzsteuer befreit werden oder einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen. - Unabhängigkeit: Eine Stiftung kann von einer einzelnen Person gegründet und geführt werden. Dies bietet Flexibilität und Kontrolle über die Verwirklichung des Stiftungszwecks.
- Langfristige Sicherung: Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten und dient der langfristigen Erfüllung des Stiftungszwecks. Dies gewährleistet eine nachhaltige Wirkung der Stiftung.
Kosten der Stiftungsgründung
Die Kosten für die Gründung einer Stiftung variieren je nach Umfang und Komplexität des Vorhabens. Zu den typischen Kosten gehören:
- Notarkosten: Für die Beurkundung der Stiftungserklärung.
- Beratungskosten: Für rechtliche und steuerliche Beratung durch Experten.
- Genehmigungsgebühren: Für die Stiftungsaufsicht.
- Verwaltungskosten: Laufende Kosten für die Verwaltung der Stiftung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Stiftungsgründung
- Planung und Beratung:
Lassen Sie sich von Experten umfassend beraten. Die Kanzlei Recht 24/7 steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess. - Stiftungszweck und -kapital festlegen:
Definieren Sie den Zweck Ihrer Stiftung und legen Sie das notwendige Kapital fest. - Satzung erstellen:
Erstellen Sie eine rechtskonforme Satzung, die den Anforderungen der Stiftungsaufsicht und des Finanzamts entspricht. - Notarielle Beurkundung:
Lassen Sie die Stiftungserklärung notariell beurkunden, um die Gründung rechtskräftig zu machen. - Eintragung und Genehmigung:
Reichen Sie die Stiftung bei der Stiftungsaufsicht zur Genehmigung ein und warten Sie auf die offizielle Freigabe. - Steuerliche Anerkennung:
Beantragen Sie die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Durch die Beachtung dieser Schritte und die Nutzung der steuerlichen Vorteile kann die Gründung einer Stiftung erfolgreich und nachhaltig gestaltet werden. Bei Recht 24/7 bist Du in guten Händen: Wir begleiten Dich professionell und umfassend bei der Gründung Deiner Stiftung, damit Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst – die Verwirklichung Deines gemeinnützigen Zwecks.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer Stiftung
Für die Gründung einer Stiftung müssen der Stiftungszweck, das Stiftungskapital und die Satzung klar definiert sein. Die Stiftungserklärung muss notariell beurkundet und die Stiftung von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden.
In der Regel wird ein Mindestkapital von 50.000 Euro empfohlen, um die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Bundesland und Stiftungszweck variieren.
Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Zudem kann sie von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.
Typische Kosten umfassen Notarkosten für die Beurkundung der Stiftungserklärung, Beratungskosten für rechtliche und steuerliche Beratung, Genehmigungsgebühren für die Stiftungsaufsicht und laufende Verwaltungskosten.
Ja, eine Stiftung kann von einer einzigen Person gegründet und geführt werden. Die Stifterin oder der Stifter kann auch als Mitglied des Stiftungsvorstands fungieren, solange die Satzung dies zulässt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
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