SEK stürmt Haus – obwohl Verdächtiger gar nicht da ist!

Veröffentlicht am: 08.Mai.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Türen gesprengt, Familie traumatisiert – und keiner will’s gewesen sein

Ein spektakulärer SEK-Einsatz in Wuppertal sorgt für Kopfschütteln – und Frust bei einer betroffenen Familie. Am frühen Morgen des 15. Juni 2023 drangen schwer bewaffnete und maskierte Polizisten in ein Einfamilienhaus ein. Türen wurden gesprengt, Schüsse fielen, eine Frau versteckte sich panisch hinter dem Sofa – doch der Mann, den die Polizei suchte, war gar nicht da. Und schlimmer noch: Die Staatsanwaltschaft wusste das.

Geklagt hatte später die Ehefrau des Verdächtigen. Ihr Haus wurde schwer beschädigt, sie und ihre Tochter erlitten nach eigener Aussage ein Trauma – und forderten insgesamt 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch das Landgericht Wuppertal winkte ab.

Staatsanwaltschaft wusste Bescheid – das SEK nicht

Wie konnte es zu diesem Einsatz kommen, obwohl der Mann gar nicht im Land war? Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Kenntnis von seiner Reise, schließlich war der Haftbefehl gegen ihn wegen Steuerhinterziehung außer Vollzug gesetzt. Der Mann, ein Goldhändler, war also kein akuter „Flüchtiger“.

Doch das Landeskriminalamt, das den Einsatz organisierte, hatte offenbar nichts davon erfahren. Es handelte im Auftrag von Interpol – die italienischen Behörden ermittelten wegen Goldschmuggels. In solchen Fällen wird nicht lange gefackelt. Trotzdem stellt sich die Frage: Warum redet hier niemand miteinander?

Gericht: „Keine Amtspflicht verletzt“ – trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack

Die Richter machten kurzen Prozess: Die Klage wurde abgewiesen. „Letztlich konnten wir keine Amtspflichtverletzung feststellen“, hieß es. Die Polizei hätte durchaus davon ausgehen dürfen, dass sich der Gesuchte in seinem Haus aufhält – auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug war. Schließlich sei er dafür bekannt gewesen, schussbereite Waffen zu besitzen. Ein Zugriff durch ein SEK sei in einem solchen Fall verhältnismäßig.

Die Schäden am Haus? Die psychischen Folgen bei Mutter und Tochter? Die Verantwortung dafür sieht das Gericht nicht beim Staat. Und die Klägerinnen? Bleiben nicht nur auf zerstörten Türen, sondern auch auf den Verfahrenskosten sitzen. Berufung ist noch möglich.

Behörden im Blindflug – und keiner trägt die Brille!

Was hier passiert ist, ist kein kleines Missverständnis, sondern ein Paradebeispiel dafür, wie Behörden versagen können – ohne rechtlich belangt zu werden. Die eine Seite weiß Bescheid, die andere stürmt mit Rammbock. Die Folgen tragen andere. Auch wenn das Gericht aus juristischer Sicht alles richtig gemacht haben mag, zeigt dieser Fall: Kommunikation ist nicht nur eine nette Idee, sondern der Unterschied zwischen Polizeiarbeit und Hausfriedensbruch. Wenn so etwas legal ist, müssen wir vielleicht nicht das Recht ändern – sondern die Realität, in der es angewendet wird.

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