„Schwachkopf“-Post gegen Habeck? Durchsuchung, Strafbefehl – aber ganz andere Gründe

Veröffentlicht am: 08.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Avatar-Foto
Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Aufregung um einen Rentner, ein Meme – und was dann wirklich strafbar war

Ein Rentner aus Unterfranken beleidigt Wirtschaftsminister Robert Habeck im Netz mit dem Wort „Schwachkopf“ – kurz darauf steht die Polizei vor der Tür, nimmt sein Tablet mit. Die Öffentlichkeit empört sich: Ist das noch verhältnismäßig? Doch wie sich jetzt herausstellt, war es gar nicht diese Beleidigung, die für den Ärger mit der Justiz sorgte. Stattdessen geht es um viel schwerere Vorwürfe: Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Das Amtsgericht Haßfurt hat gegen den Mann nun einen Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt. Bedeutet: Er gilt als vorläufig schuldig, kann aber noch Widerspruch einlegen – und das kündigte sein Anwalt Marcus Pretzell, Ex-AfD-Politiker und Ehemann von Frauke Petry, bereits an. Dann käme es zum Prozess.

Hitler-Porträts, NS-Plakate und ein „versehentlicher“ Retweet

Was genau dem Mann vorgeworfen wird, bleibt bisher teilweise im Dunkeln. Klar ist: Es geht um insgesamt sechs verschiedene Fälle, die alle im weiteren Sinne mit rechtsextremen Inhalten zu tun haben. Die Staatsanwaltschaft spricht unter anderem von einem Bild mit Nazi-Bezug, das der Rentner hochgeladen haben soll – darunter ein SA-Mann mit dem bekannten Hetz-Plakat „Deutsche, kauft nicht bei Juden“. Der begleitende Text: „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ – eine klare Relativierung der NS-Zeit, so die Einschätzung der Ermittler.

Auch ein Hitler-Porträt soll der Mann im Netz geteilt haben – laut Verteidiger „mit Kontext“, also angeblich nicht verherrlichend. Ob das die Richter überzeugen wird, ist offen.

„Schwachkopf“-Beleidigung: Kein Fall für den Gerichtssaal – aber Auslöser für Ermittlungen

Der eigentliche Aufhänger des Falls, der „Schwachkopf“-Post gegen Robert Habeck, spielte am Ende keine große Rolle mehr. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren dazu inzwischen eingestellt. Zwar wurde das Porträt des Ministers mit dem Zusatz „Schwachkopf PROFESSIONAL“ veröffentlicht – strafbar sei das aber nicht. Interessanterweise war der Durchsuchungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg. Und zwar, bevor Habeck selbst Strafantrag stellte. Der Fall war über ein Onlineportal an das BKA gemeldet worden, die Ermittler handelten also proaktiv – was auch im politischen Umfeld für Irritation sorgte.

Kein Meme ist harmlos, wenn’s rechtsradikal wird – aber die Justiz muss Maß halten

Was als Fall überzogener Strafverfolgung wegen einer Beleidigung begann, entpuppt sich als tiefer liegender Komplex mit rechten Tendenzen. Und das ist das eigentliche Problem: Wer NS-Propaganda relativiert oder teilt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – egal wie alt, egal wie „unbeholfen“ das passiert. Gleichzeitig zeigt der Fall aber auch: Polizei und Justiz müssen sorgsam zwischen öffentlichem Interesse und tatsächlicher Gefährdung unterscheiden. Für einen „Schwachkopf“-Post gleich mit Durchsuchung zu drohen, wirkt unnötig scharf – und liefert genau jenen Stoff, mit dem Verschwörungserzähler arbeiten.

Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein für Nazi-Vergleiche. Aber die Justiz darf auch nicht zum politischen Zensurwerkzeug verkommen. Balance tut Not – gerade in aufgeregten Zeiten.

Hast Du rechtliche Fragen zu Online-Beleidigungen? Kontaktiere uns für eine umfassende Rechtsberatung und sichere Dich gegen rechtliche Konsequenzen ab!

Zum Festpreis 119 EURO (brutto)