Schufa-Eintrag ohne Gerichtsurteil: Wie ein BGH-Urteil Ihre Rechte schützt – 500 Euro Schadensersatz

Wer kennt es nicht? Ein Eintrag bei der Schufa kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und die finanzielle Freiheit einschränken. Doch was, wenn dieser Eintrag zu Unrecht erfolgt? Genau das passierte einer Kundin eines Mobilfunkanbieters, und der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass sie Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Datenverarbeitungsfehlern nicht tatenlos zuzusehen.
Der Fall: Schufa-Eintrag trotz offenen Fragen
In diesem Fall hatte die Kundin ihren Mobilfunkvertrag zu günstigeren Konditionen verlängert, aber kurz darauf widerrufen. Das Unternehmen stellte trotzdem mehrfach Rechnungen aus, die sie nicht bezahlte – mit der Begründung, der Vertrag sei noch gültig. Nachdem der Streit über die Rechnungen Monate andauerte, meldete der Anbieter die Kundin bei der Schufa. Doch das war nicht alles: Obwohl die Forderung noch nicht geklärt war, blieb der Schufa-Eintrag der Frau ganze zwei Jahre erhalten, bis er schließlich gelöscht wurde.
BGH schützt das Recht auf Datenschutz
Der BGH bestätigte, dass das Unternehmen mit der vorschnellen Meldung der Kundin an die Schufa gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Eine solche Meldung darf nur erfolgen, wenn die Forderung rechtlich eindeutig ist. In diesem Fall war sie jedoch noch strittig, was der BGH als schwerwiegenden Verstoß gegen das Datenschutzrecht bewertete. Die Kundin hatte dadurch nicht nur erhebliche finanzielle Nachteile, sondern wurde auch als „zahlungsunfähig“ oder „zahlungsunwillig“ stigmatisiert.
Schadensersatz: 500 Euro als Entschädigung
Obwohl die Frau ursprünglich eine höhere Entschädigung von 6.000 Euro gefordert hatte, entschied das Gericht, dass 500 Euro als Schadensersatz ausreichten. Diese Summe sollte der Frau für den immateriellen Schaden und die erlittene Benachteiligung durch den unrechtmäßigen Schufa-Eintrag gutgeschrieben werden. Der BGH erklärte jedoch auch, dass der Ausgang des Falles nicht durch den Fehler des Berufungsgerichts, welches fälschlicherweise eine Straf- oder Abschreckungsfunktion bei der Schadenshöhe berücksichtigt hatte, beeinflusst wurde. Die 500 Euro sollten daher auch ohne diesen Fehler als angemessen gelten.
Ein Blick auf die Praxis: Was bedeutet das für Sie?
Was bedeutet dieses Urteil nun für Sie? Es zeigt ganz klar, dass Unternehmen beim Umgang mit Ihren persönlichen Daten vorsichtiger sein müssen. Besonders im Bereich der Schufa-Einträge haben Sie als Verbraucher Rechte – auch wenn ein Streit mit einem Anbieter noch nicht entschieden ist. Sollten Sie feststellen, dass Ihre Schufa-Daten zu Unrecht negativ belastet wurden, haben Sie das Recht auf Schadensersatz. Dies gibt Ihnen nicht nur eine Entschädigung, sondern schützt auch Ihre Rechte auf Privatsphäre und korrekte Datenverarbeitung.
Die 500 Euro Entschädigung mögen als „angemessen“ erscheinen, doch die Frage bleibt: Wie viel Wert hat der Ruf einer Person, wenn unberechtigt behauptet wird, sie sei zahlungsunfähig? Ein Fehler in der Datenverarbeitung kann katastrophale Folgen für die Betroffenen haben – und das nicht nur finanziell. Vielleicht wäre eine deutlich höhere Entschädigung nötig, um den wahren immateriellen Schaden auszugleichen. Doch der wahre Skandal bleibt: Wie viele Menschen erfahren nie, dass sie durch fehlerhafte Schufa-Einträge benachteiligt wurden?