Schock-Unfall bei Aldi: Frau bricht sich Oberschenkel – Wer trägt die Schuld?

Veröffentlicht am: 14.März.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
ALDI Firmenschild auf Parkplatz
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Eine scheinbar harmlose Einkaufstour endet für eine Kundin mit einem dramatischen Unfall – ein Sturz, der zu einem gebrochenen Oberschenkel führte. Doch was zunächst wie ein klarer Fall nach einem misslichen Zwischenfall aussieht, endete vor Gericht in einer überraschenden Entscheidung. Wer haftet wirklich, wenn man im Supermarkt stürzt? Wir werfen einen Blick auf den Fall und die rechtlichen Hintergründe.

Der Sturz im Discounter: Ein harmloser Gang mit bösen Folgen

Im April 2023 machte eine 70-jährige Frau in einer Aldi-Filiale in Gröbenzell ihren Einkauf. Sie wollte sich ein paar Schnäppchen in den Aktionsregalen sichern. Doch auf dem Weg durch den Gang mit den Sonderangeboten stieß sie mit dem Fuß gegen eine Europalette, die dort unglücklich platziert war. Der Aufprall war heftig, die Frau stürzte und brach sich den Oberschenkel. Ein schmerzhafter Unfall, der für sie den Weg ins Krankenhaus und eine Reihe von Arztbesuchen nach sich zog. Was war passiert?

Die Klage: Aldi soll für den Unfall zahlen

Die betroffene Kundin klagte vor dem Landgericht München II auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Ihre Argumentation: Die Europalette war unachtsam aufgestellt, und ein kleiner Preiseinschub, der an der Palette befestigt war, stand zu weit heraus und stellte eine Stolperfalle dar. Ein vermeidbares Risiko, das Aldi zu verantworten habe. Doch wie reagierte das Gericht auf diese Anschuldigung?

Die überraschende Entscheidung: Aldi bleibt ungeschoren

Das Gericht prüfte den Fall gründlich. Es wurden sogar Bilder aus der Überwachungskamera ausgewertet, um herauszufinden, ob der Preiseinschub wirklich ein Problem darstellte. Das Ergebnis: Der Einschub ragte nicht über die Palette hinaus und stellte keine erkennbare Gefahr dar. Zudem stellte das Gericht fest, dass in einem Supermarkt keine „hundertprozentige Sicherheit“ erwartet werden könne. Ein Urteil, das viele überraschte.

Was bedeutet das für Verbraucher und Geschäfte?

Die Entscheidung des Gerichts wirft einen wichtigen Punkt auf: Wie viel Verantwortung muss ein Supermarkt übernehmen, wenn ein Kunde stürzt? Während das Gericht in diesem Fall Aldi von der Haftung befreite, stellt sich die Frage, wie weit Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht ausweiten müssen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten. Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann, bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung von Sicherheitsstandards in Geschäften.

Ein gefährlicher Präzedenzfall für die Sicherheit im Supermarkt

Eines steht fest: Dieses Urteil dürfte bei vielen Verbrauchern für Stirnrunzeln sorgen. Sicherlich gibt es keinen Anspruch auf perfekte Sicherheit, aber muss ein Supermarkt nicht mehr tun, um offensichtliche Gefahren zu vermeiden? Schließlich gehört es zu den grundlegenden Pflichten eines Unternehmens, seine Kunden vor vorhersehbaren Risiken zu schützen. Dieses Urteil könnte den Eindruck erwecken, dass Geschäftsinhaber zu wenig Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kunden übernehmen müssen – eine gefährliche Entwicklung, wenn wir uns in einer Gesellschaft bewegen, die zunehmend Wert auf Schutz und Verantwortung legt.

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