Rente nach dem Tod kassiert – Sohn muss 70.000 Euro zurückzahlen!
Ein Todesfall, ein Konto – und 20 Jahre Rentenzahlungen zu viel
Was nach einem Behördenkrimi klingt, ist bittere Realität: Ein Mann stirbt 1991 in der Türkei – doch die Deutsche Rentenversicherung zahlt seine Altersrente weiter. Ganze 20 Jahre lang. Der Betrag summiert sich auf fast 70.000 Euro. Und wer hebt das Geld ab? Der Sohn des Verstorbenen – mit gültiger Kontovollmacht.
Jetzt kommt das dicke Ende: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden – der Sohn muss die gesamte Summe zurückzahlen. Ob er wusste, dass die Rentenzahlungen unrechtmäßig waren, ist dabei völlig egal.
Gericht sagt: Wer kassiert, muss zahlen – egal warum
In seinem Urteil vom 20. Mai 2020 stellte das BSG klar: Wer über Geld aus einer zu Unrecht gezahlten Rente verfügt, ist zur Rückzahlung verpflichtet. Ganz egal, ob absichtlich oder aus Unwissenheit. Denn der Sohn hatte das Geld über Jahre verwendet, auf sein eigenes Konto überwiesen oder davon bezahlt – und sich damit “mittelbar angeeignet”, so das Gericht.
Interessant: Die Richter ließen auch verfassungsrechtliche Bedenken nicht gelten. Der Sohn profitierte über Jahrzehnte vom Rentengeld, das längst niemandem mehr zustand. Da sei es nur gerecht, wenn er es zurückzahlen muss – selbst wenn der Fehler ursprünglich bei der Behörde lag.
Witwenrente als Rettungsanker? Fehlanzeige!
In einem letzten Versuch wollte die Mutter des Sohnes – also die Witwe des Verstorbenen – die Rückzahlung mit einer Witwenrente verrechnen. Doch das Gericht blieb hart: Zwei getrennte Rechtsansprüche, also auch keine Verrechnungmöglich. Die Rentenkasse bekommt ihr Geld zurück – und die Familie muss sehen, wo sie bleibt.
Rechtsgrundlage für das Urteil ist übrigens § 118 Abs. 4 SGB VI. Der Paragraf regelt eindeutig, dass jede Person, die über unberechtigte Rentenzahlungen verfügt, zur Rückzahlung verpflichtet ist – egal ob sie davon wusste oder nicht.
Auch nach Jahrzehnten noch haftbar
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist juristisch klar – und ein wichtiges Signal gegen stillen Rentenbetrug durch Untätigkeit. Es kann nicht sein, dass sich jemand 20 Jahre lang bedienen kann und dann sagt: „Ich wusste von nichts.“ Das Gericht macht deutlich: Wer profitiert, haftet. Punkt.
Wer Kontozugriff auf Konten Verstorbener hat, sollte sofort alle Zahlungen prüfen und unklare Geldeingänge melden. Denn wie dieses Urteil zeigt, kann es schnell richtig teuer werden. Und zwar auch dann, wenn man eigentlich gar nichts falsch machen wollte.
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