Reingefallen! Wenn der Fitnessstudio-Besuch zur fristlosen Kündigung führt

Fitness statt Fahrkarten? Das wird teuer!
Ein Fahrkartenkontrolleur aus Köln dachte offenbar, er könne Arbeitszeit als Freizeit nutzen – und hat sich dabei ordentlich verzockt. Statt in Bus und Bahn zu kontrollieren, ging er ins Fitnessstudio oder zum Friseur. Der Haken: Seine bezahlte Arbeitszeit lief weiter. Insgesamt knapp 26 Stunden soll er so „verschwinden“ haben lassen. Sein Arbeitgeber schöpfte Verdacht – und setzte eine Detektei auf ihn an.
Das Ergebnis? Eindeutig: Der 55-Jährige wurde fristlos entlassen. Und als wäre das nicht schon bitter genug, muss er auch noch die Detektivkosten in Höhe von über 21.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das hat nicht nur das Arbeitsgericht Köln bestätigt – auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) blitzte er ab.
Überwachung erlaubt? Ja – unter bestimmten Bedingungen
Spannend an diesem Fall ist vor allem die Frage: Darf ein Arbeitgeber einfach so einen Detektiv auf Mitarbeitende ansetzen? Die klare Antwort des Gerichts: Ja – wenn der Verdacht konkret und schwerwiegend ist. Und genau das war hier der Fall.
Der Kontrolleur hatte laut Urteil mehrfach absichtlich Pausen nicht eingetragen und dabei private Dinge während der Arbeitszeit erledigt. Die Überwachung fand nur im öffentlichen Raum und während der Arbeitszeit statt – also dort, wo einen sowieso jeder sehen kann. Damit war das Ganze laut Gericht auch datenschutzrechtlich in Ordnung.
Außerdem: Der Betriebsrat wurde korrekt einbezogen, und der Zweck der Überwachung – nämlich der Nachweis eines konkreten Pflichtverstoßes – rechtfertigte die Maßnahme.
Warum so teuer? Weil Vertrauen auch Geld kostet
Vertrauen ist in Arbeitsverhältnissen das A und O. Wer es derart missbraucht, wie in diesem Fall, riskiert nicht nur seinen Job. Die Gerichte sehen darin einen schweren Vertrauensbruch – und dann geht’s ans Eingemachte.
Besonders bitter: Der entlassene Kontrolleur muss auch noch die Kosten der Überwachung übernehmen – über 21.000 Euro. Warum? Weil der Arbeitgeber diese Kosten nur hatte, weil er betrogen wurde. Und wer Mist baut, soll nicht auch noch andere dafür zahlen lassen – so einfach ist das.
Arbeitszeit-Betrug ist kein Kavaliersdelikt
Ganz ehrlich? Wer denkt, er könne Arbeitszeit als Freizeit umdeuten, lebt im falschen Film. Es geht hier nicht um mal fünf Minuten länger Kaffee trinken – sondern um systematischen Missbrauch. Dass der Arbeitgeber hier einen Detektiv einsetzt, ist kein Hollywood-Krimi, sondern leider Realität. Datenschutz ist wichtig – aber kein Freifahrtschein für Schummeleien. Und wer dann noch vor Gericht mit „unzulässiger Überwachung“ argumentiert, wirkt fast ein bisschen dreist.
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