Red Bull – Fliegt die Wahrheit jetzt auch vor Gericht?
Wenn Werbung Flügel verleiht, dann fliegt sie manchmal auch ins Gericht. Was wie ein gewöhnlicher Werbeslogan von Red Bull erscheint, sorgte in den USA für ordentlich Schlagzeilen und brachte dem Getränkeriesen eine teure Klage ein. Aber was war passiert? Hat der „Flüüügel“-Spruch wirklich die Realität überflogen? Oder war es alles nur ein PR-Schwindel?
Ein Werbeslogan, der in die Irre führte
Die Werbung von Red Bull „verleiht Flüüügel“ ist fast jedem bekannt. Und eigentlich sollte klar sein, dass man nach dem Konsum dieses Energy Drinks weder wirklich fliegt noch in den Himmel schießt. Doch ein US-Amerikaner nahm die Sache ernst und fühlte sich von der Werbung betrogen. Er klagte gegen den Konzern und warf ihm vor, mit einem irreführenden Werbeslogan falsche Versprechungen zu machen.
Das Ergebnis: Red Bull musste tief in die Tasche greifen. Ganze 13 Millionen Dollar – umgerechnet rund 12,5 Millionen Euro – wurden fällig. Was auf den ersten Blick nach einer Kleinigkeit aussieht, zeigt sich beim genaueren Hinsehen als ein wirklich teurer Werbeversuch. Und das, obwohl Red Bull sicher nicht die Absicht hatte, die Flügelfähigkeiten seines Getränks tatsächlich anzupreisen.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Die Entscheidung, dass Red Bull in diesem Fall zahlen musste, sorgt für Kopfschütteln. Doch es wirft auch die Frage auf, wie weit es mit der Verantwortung von Unternehmen gehen muss, ihre Werbebotschaften klar und eindeutig zu gestalten. Immerhin, wie der Richter betonte, darf Werbung nicht in eine Richtung gehen, die Konsumenten zu falschen Annahmen führt. Wer für ein Produkt wirbt, das keine wahren „Superkräfte“ verleiht, sollte die Grenzen der Fantasie kennen.
Für die Verbraucher könnte dies ein signalstarkes Urteil sein: Wer sich in der Werbung etwas erhofft, das zu schön klingt, um wahr zu sein, sollte sich genau überlegen, was wirklich dahintersteckt.
Was bedeutet dieses Urteil für die Zukunft?
Nun ist die Frage: Wird Red Bull von der Entscheidung lernen? Werdens sich andere Unternehmen auch intensiver mit ihren Werbestrategien auseinandersetzen müssen? Das Urteil könnte eine Welle ähnlicher Klagen nach sich ziehen, denn die Werbung hat nun einmal einen mächtigen Einfluss auf die Wahrnehmung von Produkten.
Werbung, die von der Realität weit entfernt ist, kann in Zukunft zu einem Problem werden. Das Urteil zeigt uns, dass die Grenzen des Humorvollen schnell überschritten werden können, wenn Erwartungen geweckt werden, die nicht eingelöst werden. In der heutigen Welt ist Konsumentenschutz auch in der Werbung ein großes Thema.
Ein Urteil mit Geschmack
Das Red Bull-Urteil sorgt sicherlich für viel Gesprächsstoff. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir in einer Welt leben, in der sich Konsumenten nicht einfach mit fantastischen Werbeversprechen abspeisen lassen. Aber – und das sei zu bedenken – gibt es wirklich keine Verantwortung des Konsumenten, Werbung kritisch zu hinterfragen? Klar, Red Bull hätte vielleicht präziser sein können, aber vielleicht ist es auch die Verantwortung des Konsumenten, bei „Flügeln“ doch ein wenig Skepsis walten zu lassen.
Zwischen Fantasie und Realität: Ist das Gericht zu weit gegangen?
Kritik an diesem Urteil gibt es aus unserer Sicht schon – auch wenn das Gericht formal richtig entschieden hat, stellt sich die Frage, wie weit solche Urteile in die Freiheit der Werbung eingreifen dürfen. Ein bisschen Fantasie muss doch auch in der Werbung erlaubt sein, oder? Wo bleibt der Humor, wenn wir jedes Wort auf die Goldwaage legen? Doch in der heutigen Zeit, in der jeder über Werbung stolpert und sich täuschen lässt, ist es wohl besser, wenn die Gerichte wachsam bleiben.