Raus wegen Eigenbedarf – obwohl der Vermieter selbst noch bei Papa wohnt!

Veröffentlicht am: 10.Juni.2025Kategorien: Family & Friends, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Wenn Eigentum plötzlich wichtiger ist als Menschen

Der Fall klingt wie aus einem Drehbuch für ein Gesellschaftsdrama, ist aber bittere Realität: Eine Berlinerin soll nach fast zehn Jahren ihr Zuhause verlassen – weil der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Obwohl seine Aussagen im Prozess widersprüchlich waren und er nach eigenen Angaben immer noch im Kinderzimmer seiner Eltern wohnt, gab das Amtsgericht Charlottenburg ihm Recht. Die Mieterin Monika Smolarek muss raus. Und das, obwohl sie seit Monaten vergeblich nach einer neuen Bleibe sucht.

Für viele ist das Urteil ein Schock. Über 13.000 Menschen haben ihre Petition gegen die Kündigung unterschrieben. Im Gerichtssaal herrschte bei der Urteilsverkündung bedrückende Stille. Die Richterin verurteilte Smolarek zur Räumung bis zum 30. November 2025 – und zur Zahlung der Gerichtskosten.

Eigentum verpflichtet – oder doch nicht?

Besonders brisant: Die Aussagen des Vermieters, der die Wohnung 2023 kaufte und kurz darauf Eigenbedarf anmeldete, waren alles andere als klar. Zunächst behauptete er, keine Immobilie zu besitzen. Erst unter Druck und durch akribische Recherche der Mieteranwältin Carola Handwerg stellte sich heraus: Er ist Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg. Zugriff darauf habe er angeblich nicht – den habe nur sein Vater, der zufällig auch sein Anwalt ist. Der Vater, selbst Besitzer mehrerer Immobilien, verteidigte seinen Sohn vor Gericht.

Trotz dieser Widersprüche entschied das Gericht zugunsten des Vermieters. Der Eigenbedarf wurde als glaubwürdig anerkannt – auch wenn viele Beobachter Zweifel haben. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob jemand tatsächlich keine andere Wohnmöglichkeit hat oder einfach lieber eine Altbauwohnung für sich beansprucht.

Mieterprotest wächst – Berufung geplant

Trotz der Niederlage denkt Smolarek nicht ans Aufgeben. Sie will in Berufung gehen. Denn eine neue Wohnung zu finden, ist für viele Menschen in Berlin inzwischen fast unmöglich – besonders für Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen.

Auch Unterstützer*innen wie Erika zeigen sich solidarisch: „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen.“ Viele Berliner fühlen sich von ähnlichen Schicksalen bedroht und erkennen sich in ihrem Fall wieder. Für sie ist der Prozess mehr als nur ein Einzelfall – er steht sinnbildlich für eine Stadt, in der Wohnraum zur Ware verkommt.

Legal – aber moralisch daneben

Was hier passiert, ist juristisch sauber – aber gesellschaftlich fragwürdig. Der Gesetzgeber erlaubt Eigenbedarfskündigungen, wenn sie nachvollziehbar begründet sind. Doch wann ist Eigenbedarf echt – und wann nur vorgeschoben? Wenn jemand „im Kinderzimmer“ wohnt, aber gleichzeitig Eigentümeranteile in Berlin hält, wirkt das auf uns eher wie ein taktischer Schachzug als ein echter Wohnungsnotfall.

Wer sich ein Haus leisten kann, sollte auch eine ehrliche Begründung liefern können. Die Gerichte müssen in solchen Fällen genauer hinschauen – sonst verlieren Menschen ihr Zuhause, obwohl es gar nicht nötig wäre.

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