Rakete ins Schlafzimmer – 6 Millionen Klicks, 6 Monate Bewährung!

Bildquelle: Instagram @atallah.younes.31
Influencer zündet Feuerwerk im Haus – Gericht spricht von „vorsätzlichem Leichtsinn“
Berlin-Neukölln, Silvesternacht: Statt Böller und Sekt gab’s bei einem Berliner Anwohner Feuerwerk direkt ins Schlafzimmer. Verantwortlich: Influencer Attalah Younes (23) – im Netz bekannt, im echten Leben jetzt wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass Younes eine Silvesterrakete vorsätzlich in ein Fenster geschossen hat. Das Video seiner Aktion ging viral – der Schaden war real. Die Folge: 6 Monate auf Bewährung. Die Anklagepunkte versuchte schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung wurden hingegen fallen gelassen.
Feuer frei für Klicks: Raketen-Rambo als Internet-Phänomen
Die Tat klingt wie aus einem schlechten Internet-Prank – leider mit echtem Risiko. In der Silvesternacht zielte Younes mit einer Rakete auf ein mehrstöckiges Haus, traf ein geschlossenes Fenster, durchschlug es, und die Rakete explodierte im Schlafzimmer eines 54-jährigen Bewohners. Bett und Tapete brannten, verletzt wurde niemand – ein Wunder.
Statt Reue zu zeigen, flüchtete Younes und stellte das Video seiner Aktion direkt auf Instagram. Innerhalb von Stunden wurde der Clip mehr als 6 Millionen Mal geklickt. Internet-Ruhm durch Zerstörung? Für viele eine klare Grenzüberschreitung.
Vom Influencer zum Angeklagten – und wieder auf freiem Fuß
Am 4. Januar wollte Younes zurück in seine Heimat fliegen – doch am BER wartete nicht das Gate, sondern die Bundespolizei. Wegen Fluchtgefahr kam der 23-Jährige in Untersuchungshaft – insgesamt 96 Tage saß er ein.
Im Prozess zeigte er sich reumütig, entschuldigte sich öffentlich – aber das überzeugte das Gericht nur teilweise. Zwar blieb die Strafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre auf Bewährung), aber: „Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd“, sagte Staatsanwalt Tobias Dettmer.
Kein Spaß – sondern ein echtes Sicherheitsproblem
Dass ein Feuerwerkskörper durch ein Fenster schießt und im Schlafzimmer explodiert, ist kein „Scherz“, sondern brandgefährlich. Dass dabei niemand verletzt wurde, war pures Glück – und darf kein Maßstab sein.
Dass das Gericht nicht auf versuchte Brandstiftung oder gefährliche Körperverletzung erkannt hat, ist rechtlich vertretbar – aber auch ein deutliches Zeichen dafür, wie schwierig es ist, medienwirksamen Leichtsinn juristisch klar zu packen. Ein Raketenstart in Richtung Fame darf nicht im Blindflug passieren. Wer auf Kosten anderer Klicks sammelt, muss mit rechtlichen Bruchlandungen rechnen. Dieses Urteil war noch gnädig – beim nächsten Mal könnte es brennen. Nicht nur im Schlafzimmer.