O2 kassiert weiter – Auch nach Kündigung keine Ruhe für Kunden!

Veröffentlicht am: 31.März.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 4 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Wechselt man zu einem neuen Mobilfunkanbieter, erwartet man in der Regel eine einfache und schnelle Lösung – doch nicht, wenn es nach O2 geht. Die M.s, ein Ehepaar aus Deutschland, wollten lediglich ihren Anbieter wechseln, doch stattdessen kämpften sie monatelang gegen unberechtigte Abbuchungen und unklare Vertragsbeendigungen. Was auf den ersten Blick wie ein simpler Fall von „Kündigung und Abrechnung“ aussah, entpuppte sich als echtes Fiasko. Ein Fall, der nicht nur für die M.s, sondern auch für alle anderen Kunden eine Warnung sein sollte.

Der Albtraum beginnt: Kündigung wird nicht anerkannt

Hagen M. kündigte Anfang September seinen Mobilfunkvertrag mit O2 über die App, nachdem er und seine Frau zum neuen Provider gewechselt waren und ihre Rufnummern mitnahmen. Doch als er kurz darauf einen Brief von O2 erhielt, war er erstaunt: „Die Kündigung kam nicht vom Vertragsinhaber“, hieß es – und somit müsse der Vertrag erst noch bestätigt werden. Da seine Frau, die den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hatte, ebenfalls kündigte, schien das Problem gelöst. Doch der Ärger nahm erst hier richtig Fahrt auf.

Schon bald nach der Kündigung buchte O2 weiter Geld ab – obwohl der Vertrag längst beendet und die Rufnummern übertragen worden waren. Zunächst 89,97 Euro, dann 76,97 Euro, und das ohne jegliche erbrachte Leistung. Die M.s beschwerten sich bei O2, doch die Antwort des Unternehmens ließ auf sich warten.

Versteckte Hürden und der Wahnsinn der Kommunikation

Als die Abbuchungen auch nach mehreren Monaten weitergingen, reagierte O2 auf die wiederholten Beschwerden der M.s mit Standardantworten und lehnte eine Rückerstattung ab. Schließlich wurden die M.s zu „beweisen“, dass sie im September tatsächlich gekündigt hatten – obwohl alle Vertragsdaten bei O2 vorlagen und alle Rufnummern längst zum neuen Anbieter gewechselt waren. O2 hatte jedoch nicht die Mühe, diese einfachen Fakten in ihrem System zu überprüfen.

Und als das Unternehmen dann endlich „aus Kulanz“ einen Betrag von 5,20 Euro gutschreiben wollte, blieb der Ärger der M.s verständlicherweise groß. Zu allem Überfluss wurden weiterhin Lastschriften durchgeführt, während O2 die Kündigungen als nicht existent erklärte – ein Paradebeispiel für schlechten Service und undurchsichtige Geschäftspraktiken.

O2s verworrene Ausreden und das Fehlverhalten der „Kundenfreundlichkeit“

O2 rechtfertigte die fortlaufenden Abbuchungen damit, dass angeblich nur ein Vertrag von 2017 gekündigt worden sei, und die weiteren Verträge erst später aufgeführt wurden. Das Problem: O2 wusste ganz genau, welche Rufnummern übertragen worden waren, und dass sie seit dem 11. Oktober 2023 keinerlei Leistungen mehr für die M.s erbrachten. Auch wenn die Kündigung nicht in exakt der richtigen Form vorlag, war der „wirkliche Wille“ der Kunden klar: Alle Verträge beenden, Rufnummern mitnehmen und nie wieder einen Cent an O2 zahlen. Doch O2 ignorierte diese Tatsachen.

Die M.s mussten schließlich sogar den Weg zur Bundesnetzagentur und zum Datenschutzbeauftragten einschlagen, um Gerechtigkeit zu erfahren. Ein zäher Kampf, der zu einer verspäteten Antwort und einer schwachen Entschädigung von O2 führte – während weiterhin der Eindruck entstand, dass das Unternehmen mit seinen Kunden wenig mehr als eine Geschäftsbeziehung ohne jegliche Rücksicht auf deren Zeit und Geld führt.

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Der Fall der M.s zeigt eindeutig, wie wichtig es ist, bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen besonders sorgfältig zu sein. Es ist ratsam, die Kündigung nicht nur per App oder E-Mail zu übermitteln, sondern alle Verträge und Rufnummern explizit aufzulisten. Zudem sollten Sie sofort das Lastschriftmandat widerrufen, damit der Anbieter nicht weiterhin abbuchen kann. Die fortlaufende Buchung ohne erbrachte Leistung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann in vielen Fällen auch rechtlich problematisch sein.

Falls Ihr Anbieter sich weigert, Ihnen eine angemessene Antwort zu geben, sollten Sie nicht zögern, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder einem anderen zuständigen Gremium einzulegen. Auch ein Schritt vor Gericht könnte in einigen Fällen notwendig sein.

So schützen Sie sich vor den Tricks der Provider

„Kulanz“ von großen Mobilfunkanbietern wie O2 sollte wohl eher in Anführungszeichen gesetzt werden. Der wahre „Willen“ eines Kunden, wie ihn das Gesetz versteht, wird hier klar ignoriert, und statt einer kundenorientierten Lösung wird die Angelegenheit mit undurchsichtigen Ausreden und undurchsichtiger Kommunikation abgeblockt. Wenn Sie sich nicht wie die M.s durch monatelanges Hin und Her kämpfen wollen, achten Sie von Anfang an auf klare Formulierungen und sofortige Maßnahmen, wie die Rückbuchung unberechtigter Abbuchungen. Andernfalls stehen Sie schnell wieder auf der Verliererseite – und das, obwohl Ihr einziges Vergehen darin bestand, einen Anbieterwechsel vorzunehmen!

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