Nach Niederlage beim Verwaltungsgericht: Ex-Amtsärztin kämpft weiter um Leichenschau-Tätigkeit
In Stendal sorgt ein spektakulärer Rechtsstreit für Aufsehen. Iris Schubert, die ehemalige Leiterin des Gesundheitsamtes im Landkreis Stendal, kämpft darum, ihre Nebentätigkeit als Leichenschauerin wieder aufnehmen zu dürfen. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg ihre Klage abwies, geht der Fall nun in die nächste Instanz. Doch wie kam es zu diesem Konflikt?
Landrat sieht Interessenskonflikte
Iris Schubert führte jahrelang zweite Leichenschauen für das Krematorium in Stendal durch. Diese Tätigkeit brachte ihr höhere Einnahmen als ihre Beamtenbezüge ein. Doch dann zog der Landrat des Kreises Stendal, Patrick Puhlmann (SPD), die Reißleine. Er stoppte ihre Nebentätigkeit und strafversetzte sie in die Kreisverwaltung des Bördekreises. Die Begründung: Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung und mögliche Interessenkonflikte. Schubert klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg, doch ihre Klage wurde abgewiesen.
Schubert wehrt sich gegen Offenlegung
Doch Iris Schubert gibt nicht auf. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte sie Rechtsmittel ein. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Naumburg mit dem Fall befassen. Interessanterweise hat auch der Landkreis Stendal geklagt. Er verlangt die Offenlegung von Informationen über Schuberts Nebentätigkeit. Schubert wehrt sich gegen diese Forderung vor dem Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung steht hier noch aus.
Selbstgenehmigung der Leichenschauen
Besonders brisant: Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe soll sich Iris Schubert die Genehmigung zur Durchführung der Leichenschauen selbst erteilt haben. Normalerweise darf das Gesundheitsamt diese Genehmigung nur an erfahrene ärztliche Personen erteilen, wenn keine Mediziner der vorgeschriebenen Fachrichtungen Rechtsmedizin oder Pathologie zur Verfügung stehen. Laut Landkreis lag diese Genehmigung jedoch lange Zeit nicht vor.
Transparenz bei Genehmigungen nötig
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit klarer Regelungen und strenger Überwachung bei Nebentätigkeiten von Beamten. Die Tatsache, dass Iris Schubert sich offenbar selbst die Genehmigung zur Durchführung der Leichenschauen erteilt hat, ist besonders alarmierend. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass solche Genehmigungen transparent und nachvollziehbar erteilt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und die laufenden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Naumburg und dem Verwaltungsgericht verdeutlichen, dass es nicht nur um den persönlichen Konflikt zwischen Iris Schubert und dem Landrat geht. Es geht um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung. Der Schutz der Allgemeinheit muss immer an erster Stelle stehen.
Ob Iris Schubert letztendlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass dieser Fall weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Nebentätigkeiten von Beamten haben könnte. Es bleibt spannend, wie die Gerichte in den nächsten Instanzen entscheiden werden.
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