Millionenschaden durch Farbattacke – Wie weit dürfen Klimaaktivisten gehen?
Aktivisten sprühen Privatjet an – und landen im Gefängnis
Im Juni 2023 schockierte ein Vorfall auf der Insel Sylt die Öffentlichkeit: Aktivistinnen der „Letzten Generation“ besprühten dort einen Privatjet mit oranger Farbe. Doch die Aktion ging weit über symbolische Proteste hinaus – ein Schaden von mehr als einer Million Euro war die Folge. Nun, nach dem Urteil, bei dem zwei der Täterinnen zu Haftstrafen verurteilt wurden, äußert sich auch der Eigentümer des beschädigten Flugzeugs und erklärt, was er von den Strafen hält.
Der Protest und die Folgen: Mehr als nur Farbe auf einem Jet
Es war ein gezielter Angriff: Aktivistinnen der „Letzten Generation“ wollten mit ihrer Aktion ein Zeichen gegen den Klimawandel setzen. Ihre Botschaft: „Euer Luxus = unsere Dürre“. Dazu schnitten sie ein Loch in den Zaun des Flughafens auf Sylt, besprühten das Flugzeug mit oranger Farbe und klebten sich dann fest. Die Cessna, ein kleiner Düsenjet, wurde dabei schwer beschädigt – die Triebwerke wurden mit Farbe verunreinigt, und der Schaden ging in die Millionen. Auch der Flughafen-Zaun wurde zerstört, was zusätzliche Kosten verursachte.
Doch der Schaden war nicht nur finanzieller Natur. Der Besitzer des Jets, ein Grevenbroicher Immobilien-Geschäftsmann, musste mit ansehen, wie sein Flugzeug für fast ein Jahr nicht einsatzfähig war. „Es war frustrierend. Aber die Reparaturen wurden größtenteils von der Versicherung übernommen“, erklärt er.
Das Urteil – Haftstrafen für Aktivistinnen
Die beiden Frauen, die für den Angriff verantwortlich sind, wurden nun zu Haftstrafen verurteilt. Die 24-jährige Aktivistin muss sieben Monate ins Gefängnis, die 22-jährige Kollegin für sechs Monate. „Die Beschädigungen an dem Flugzeug wurden billigend in Kauf genommen“, erklärte die Richterin des Amtsgerichts. Doch die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, was die Schwere des Vergehens unterstreicht. Weitere Beteiligte, darunter zwei Männer, erhielten Geldstrafen, doch nicht jeder Aktivist wurde verurteilt.
Der Prozess selbst war kein einfacher: Die Beteiligten hatten sich festgeklebt und Banner ausgerollt, was die Polizeiarbeit erschwerte. Dabei richtete sich der Protest nicht nur gegen den Jet-Besitzer, sondern gegen die „reichen Profiteure des Klimawandels“ im Allgemeinen. Doch wie weit darf eine solche Form des Protests gehen?
Der Blick des Eigentümers – Mehr als nur ein Flugzeug
Für den Eigentümer des Jets ist die Sache jedoch noch nicht abgeschlossen. Er gibt offen zu, dass er mit einer härteren Strafe gerechnet hatte: „Ich hätte mehr erwartet. Aber ich rege mich nicht mehr auf“, erklärt er nüchtern. Trotz der Reparaturen und der Versicherung bleibt ein Teil des Schadens an ihm hängen. Und dennoch bleibt er gelassen. Doch die Frage bleibt: War der Protest der Aktivistinnen gerechtfertigt?
Diese Aktion war nicht nur ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Geschäftsleute, sondern auch ein Schlag gegen den Rechtsstaat. Ja, Klimaaktivismus ist wichtig, und ja, der Klimawandel muss dringend bekämpft werden. Abe dieser Kampf darf nicht mit illegalen Mitteln geführt werden? Es ist nicht gerechtfertigt, die Existenz von Menschen und deren Eigentum für einen guten Zweck zu beschädigen oder gefährden? An dieser Stelle sollte man sich auch fragen, was mehr Schaden anrichtet: ein zerstörter Jet oder der langfristige, systematische Schaden, den solche Protestaktionen möglicherweise der Glaubwürdigkeit der Klimabewegung zufügen.