Mehr Namen, mehr Freiheit: Was sich ab Mai 2025 alles ändert!

Veröffentlicht am: 05.Mai.2025Kategorien: Family & Friends, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Ab dem 1. Mai 2025 können Familien in Deutschland endlich selbstbewusster über ihre Nachnamen entscheiden. Die große Reform des Namensrechts bringt jede Menge neue Freiheiten für Ehepaare, Kinder und Patchworkfamilien. Was bislang streng geregelt war, wird jetzt flexibel und familienfreundlich. Wir erklären, was sich ändert – und warum das nicht jedem schmeckt.

Doppelname deluxe: Mehr als nur ein Kompromiss

Wer bisher heiratete, musste sich oft zwischen dem eigenen oder dem Namen des Partners entscheiden – oder einen etwas sperrigen Doppelnamen tragen, der nur für denjenigen galt, der nicht den gemeinsamen Ehenamen annahm. Ab Mai 2025 ist Schluss damit: Paare können jetzt gemeinsam einen echten Doppelnamen wählen, entweder mit Bindestrich oder ohne. Und das Beste: Auch ihre Kinder dürfen diesen neuen Doppelnamen als Geburtsnamen tragen.

Die Reihenfolge der Namen bleibt euch überlassen – Hauptsache, es bleibt bei maximal zwei Namen. Mehr als zwei Nachnamen aneinanderzureihen bleibt weiterhin tabu. Übrigens: Unverheiratete Eltern können ebenfalls ihren Nachwuchs mit einem Doppelnamen ausstatten.

Minderheitenrechte endlich im Namensrecht angekommen

Ein weiterer Meilenstein: Die kulturellen Besonderheiten nationaler Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen werden nun offiziell im Namensrecht anerkannt. Für diese Gruppen war es bislang oft schwierig, ihre sprachtypischen Namensformen in die deutsche Bürokratie zu retten. Jetzt wird ihnen der Rücken gestärkt.

Taher Saleh von den Grünen bringt es auf den Punkt: „Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden.“ Eine klare Ansage in Richtung mehr Vielfalt und Respekt.

Gute Nachrichten für Scheidungskinder und Patchworkfamilien

Die Reform denkt auch an die Kleinsten und an Familien in neuer Konstellation. Scheidungskinder können einfacher den Nachnamen eines Elternteils annehmen, wenn sie das wünschen. Stiefkinder, die bisher den Namen eines Stiefelternteils angenommen hatten, bekommen die Möglichkeit, nach einer Trennung wieder ihren ursprünglichen Geburtsnamen zu führen.

Ein echter Fortschritt: Die Bundesregierung will mit der Reform „den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Bürger gerecht werden“ – und das ist auch dringend nötig.

Recht 24/7 meint dazu:

Endlich mal ein Gesetz, das den Menschen ins Leben passt – und nicht andersherum! Nach Jahrzehnten der starren Regeln zeigt sich der Gesetzgeber hier endlich modern und mutig. Klar, Traditionalisten werden schimpfen. Aber mal ehrlich: In einer Welt voller Patchworkfamilien, internationaler Ehen und vielfältiger Lebensmodelle braucht es eben auch ein flexibles Namensrecht. Schade nur, dass wir so lange darauf warten mussten.

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