McDonald’s und der Fall Kylie Divon: Was tun, wenn Diversität nur als PR-Strategie dient?

Veröffentlicht am: 21.Januar.2025Kategorien: ArbeitsweltLesezeit: 3 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Die Fast-Food-Kette McDonald’s hat sich in einem arbeitsrechtlichen Konflikt mit einer Transfrau, Kylie Divon, auf eine Einigung geeinigt. Doch hinter der Summe von 16.500 Euro und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbirgt sich eine viel größere Frage: Wie geht es wirklich mit der Gleichbehandlung von Transpersonen am Arbeitsplatz weiter?

Der Streit um die Umkleide: Diskriminierung oder Missverständnis?

Kylie Divon, die seit 2019 für McDonald’s arbeitete, wurde im Dezember 2023 von einer muslimischen Kollegin der Zugang zur Damenumkleide verweigert. Als Transfrau, die sich als weiblich identifiziert, fand Divon sich plötzlich in einer Situation wieder, in der ihre Identität nicht respektiert wurde. Sie berichtete von diskriminierenden Aussagen, die ihr weiteres Engagement bei McDonald’s in Frage stellten. Trotz einer Eskalation des Vorfalls und mehrerer Versuche, die Unternehmensleitung einzubeziehen, sah sich Divon nicht ausreichend unterstützt. Dies führte letztlich zu einem Rechtsstreit, der nun vor dem Berliner Arbeitsgericht landete.

McDonald’s: Hilfe oder PR-Gag?

McDonald’s versuchte, die Situation durch sogenannte „Lösungsangebote“ zu entschärfen. So hieß es vor Gericht, dass der Konzern finanzielle Unterstützung in Aussicht stellte, um Divon bei ihren künstlerischen Tätigkeiten zu helfen. Zudem wurde vorgeschlagen, Gelder an LGBTQ+-Organisationen zu spenden und ein gemeinsames Video zu produzieren, um das positive Image des Unternehmens zu stärken.

Doch diese Maßnahmen wurden von Divon als sogenanntes „Pinkwashing“ kritisiert – eine Taktik, bei der Unternehmen ihre vermeintliche Unterstützung für LGBTQ+-Rechte nur als Marketinginstrument einsetzen, ohne wirklich etwas zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beizutragen. Der Vorwurf: McDonald’s nutzt die Rechte von Minderheiten für seine eigene PR, ohne im Alltag echte Veränderungen zu bewirken.

16.500 Euro: Ein Vergleich, aber keine echte Entschädigung

Am Ende einigte man sich auf eine Abfindung von 16.500 Euro. Doch diese Summe ist keine Entschädigung im klassischen Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine Zahlung, die Divon für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhält, der mit dem Ausscheiden aus dem Konzern im April 2025 verbunden ist. Die Zahlung soll also nicht als Wiedergutmachung für den Vorfall verstanden werden, sondern als eine Art finanzieller Abschluss eines rechtlichen Streits. Der Vergleich bedeutet zudem, dass Divon keine weiteren Ansprüche geltend machen kann.

Regenbogen-Image ohne echte Veränderung: Warum PR-Kampagnen nicht ausreichen

Klar, eine finanzielle Entschädigung zu bekommen, ist in vielen Fällen besser als gar nichts. Doch dieser Fall zeigt, wie weit viele Unternehmen davon entfernt sind, echte Veränderung herbeizuführen. McDonald’s ist sicherlich nicht das einzige Unternehmen, das mit Regenbogenlogos und vermeintlicher LGBTQ+-Unterstützung glänzt, aber intern nichts für die tatsächliche Akzeptanz von Diversität tut. Der Fall Divon sollte uns alle dazu anregen, darüber nachzudenken, was wir unter echter Gleichbehandlung verstehen und welche Maßnahmen Unternehmen wirklich ergreifen müssen, um ihre Diversity-Versprechen einzuhalten. Das Aufstellen von Regenbogenflaggen reicht nicht aus, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alltag weiterhin Diskriminierung erfahren.

Das Unternehmen sollte sich nicht nur für die Kamera und das Image engagieren, sondern echte Konsequenzen aus den Vorfällen ziehen und auch im Arbeitsalltag für Inklusion sorgen. Andernfalls bleibt es bei schönen Worten und hohlen Versprechungen – und das ist der wahre Skandal.

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