Liebe, Leichtsinn und verlorenes Geld: Wie eine 15-Jährige Tausende Euro an einen Jungen aus dem Internet verschenkte

Veröffentlicht am: 14.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Taschengeld war gestern – jetzt fließen fünfstellige Beträge

Was passiert, wenn jugendliche Gefühle auf digitale Bekanntschaften treffen? In Bayern offenbar ziemlich viel Geld. Eine 15-jährige Schülerin hat über Monate hinweg mehr als 10.000 Euro an einen 16-jährigen Jungen aus Kiel verschenkt – freiwillig, sagt die Polizei. Das Kuriose: Ein Großteil des Geldes stammte vom Konto ihres Vaters, der nun fassungslos vor einem juristischen Dilemma steht.

Die beiden hatten sich über ein Videospiel kennengelernt, chatteten auf TikTok, hielten über Monate Kontakt. Dann versprach die Jugendliche Geld – als Belohnung für ein Treffen. Und sie lieferte: Als der Junge mit seinem Bruder nach Bayern reiste, gab sie ihm gleich eine fünfstellige Summe in bar.

Kein Betrug, kein Zwang – also auch kein Straftatbestand?

Die Polizei sieht keinen strafrechtlichen Verstoß. Warum? Weil der Junge die Zahlungen nicht gefordert und das Mädchen sie „freiwillig“ geleistet habe. Er habe sie weder unter Druck gesetzt noch bedroht. Bittere Erkenntnis für den Vater: Die Polizei kann nicht helfen.

Stattdessen heißt es: Zivilrechtlicher Weg. Denn möglicherweise war die Schenkung unwirksam – zum Beispiel, weil die Tochter nicht voll geschäftsfähig ist. Auch eine Rückforderung durch den Vater steht im Raum. Nur: Selbst wenn das rechtlich möglich wäre – wo ist das Geld jetzt? Und was, wenn es längst ausgegeben wurde?

Moralisches Vakuum oder emotionale Abhängigkeit?

Rechtlich mag der Fall kompliziert, menschlich ist er tragisch. Da gibt eine 15-Jährige über Monate hinweg hohe Summen an einen Jungen, der sie am Ende sogar blockiert, weil sie „zu aufdringlich“ wurde. Später willigt er trotzdem in ein Treffen ein – gegen Bargeld.

Es drängt sich die Frage auf: Ist das wirklich freiwillig? Oder handelt es sich um eine emotionale Abhängigkeit, bei der ein Teenager ihre Zuneigung mit Geld erkaufen will – und ein anderer sie eiskalt ausnutzt, ohne je um Geld zu bitten?

Gefährlich ist nicht das Internet – sondern die fehlende Grenze

Nur weil etwas legal ist, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist. Dass ein 16-Jähriger fünfstellige Beträge entgegennimmt – von einem verliebten Teenager – und dann noch behauptet, es sei alles freiwillig gewesen, ist kein cooler Move, sondern moralisch daneben. Und dass die Behörden das Ganze rein rechtlich als Schenkung durchgehen lassen, zeigt, wie hilflos unser Rechtssystem bei emotionalen Abhängigkeiten Minderjähriger ist.

Es braucht schärfere Regeln für Finanztransaktionen unter Minderjährigen, digitale Präventionsarbeit an Schulen – und vielleicht ein bisschen mehr Medienkompetenz für alle Beteiligten. Liebe darf nicht zur Einbahnstraße in Richtung Bankkonto werden.

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