Kommanditgesellschaft (KG) online gründen – sofort, einfach und schnell
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Fragen und Antworten zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (ein Komplementär und ein Kommanditist). Komplementäre und Kommanditisten können natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften sein.
Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die KG kann ohne Einlage geführt werden, wenn für die Ausübung des Gewerbes kein Kapital benötigt wird. Jedoch muss die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Mit einem Gesellschaftsvertrag. Dieser muss nicht zwingend schriftlich sein, wir empfehlen jedoch unbedingt die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages. Parallel muss eine Handelsregisteranmeldung erfolgen, um die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten wirksam zu machen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Komplementäre. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und der Vertretung ausgeschlossen.
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihnen steht jedoch ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Geschäften zu (überschreiten des gewöhnlichen Betriebes des Handelsgewerbes). Außerdem haben sie ein Kontrollrecht und sind berechtigt den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
Die Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch, unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt.
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht notwendig. Jedoch muss die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.
Die notarielle Unterschriftenbeglaubigung der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister beträgt ca. 150,00 EURO. Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten ca. 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (ca. 100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (ca. 33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
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