Jetzt reicht’s! Hotels verklagen Booking – wegen Millionenverlusten!

Was lange gärt, kommt endlich vor Gericht: Europas Hoteliers haben genug von den sogenannten „Bestpreisklauseln“ großer Buchungsportale wie Booking.com. Jetzt formiert sich eine gewaltige Sammelklage – mit Unterstützung aus 26 Ländern. Auch österreichische Hotels könnten auf Entschädigung hoffen. Es geht um viel Geld – und um die Frage: Darf eine Plattform bestimmen, was ein Hotel für sein Zimmer verlangen darf?
Warum Hoteliers plötzlich klagen – und was Booking damit zu tun hat
Wer schon mal ein Hotel online gebucht hat, kennt es: Plattformen wie Booking.com zeigen einen Preis – und behaupten oft, das sei das beste Angebot. Das Problem: Viele Hotels durften ihre Zimmer nirgendwo günstiger anbieten – nicht einmal auf der eigenen Website! Möglich machten das sogenannte Bestpreisklauseln, auch Paritätsklauseln genannt.
Diese Klauseln verpflichteten Hotels, auf Booking.com immer denselben oder einen besseren Preis anzubieten als anderswo. Das klingt fair – ist es aber nicht. Denn die Plattform kassiert bei jeder Buchung eine saftige Provision. Wenn ein Hotel also über Booking gebucht wird, bleibt weniger vom Kuchen übrig. Eigene Angebote günstiger anzubieten, war aber verboten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Praxis im vergangenen Jahr deutlich kritisiert – und damit Tür und Tor für mögliche Schadenersatzforderungen geöffnet.
Österreich war Vorreiter – trotzdem könnten Schäden entstanden sein
In Österreich wurden diese Preisbindungen schon vor rund 10 Jahren untersagt. Dennoch sehen Verbände wie die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) und der Fachverband Hotellerie bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) gute Chancen, dass auch heimische Betriebe Ansprüche geltend machen können. Denn die Buchungsplattformen agierten europaweit – und ihre Marktmacht beeinflusste auch den österreichischen Markt.
Die Sammelklage wird vom europäischen Hotelverband Hotrec angestoßen und umfasst bereits 26 Länder. Sie soll klären: Wie viel Schaden haben die Klauseln angerichtet? Und vor allem: Wer zahlt dafür?
Booking selbst weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Die Kritik am EuGH-Urteil sei „falsch und irreführend“. Gleichzeitig macht man aber keine Angaben zu möglichen Entschädigungen – was die Hoteliers wohl kaum beruhigen dürfte.
David gegen Goliath – diesmal in der Hotellobby
Dass sich nun so viele Länder zusammenschließen, zeigt: Der Unmut ist riesig. Viele Hoteliers fühlen sich jahrelang gegängelt. Das Argument „freiwillige Teilnahme“ greift kaum – wer nicht bei Booking gelistet war, hatte es schwer, überhaupt gefunden zu werden. Der digitale Zwang war subtil – aber effektiv.
Jetzt geht es nicht nur um ein paar Euro pro Buchung, sondern um Millionenbeträge. Jeder Hotelier, der wegen der Preisklauseln Gewinne verloren hat, soll nun seinen Anteil zurückfordern können. Voraussetzung: Anschluss an die Sammelklage.
Was als „faire Marktregulierung“ verkauft wurde, war in Wahrheit ein knallhartes Diktat mit Einbahnstraße – natürlich zugunsten der Plattformen. Die Sammelklage ist deshalb mehr als nur ein Rechtsstreit: Sie ist ein Weckruf gegen digitale Abhängigkeit. Wenn Booking & Co. mehr Macht haben als ganze Branchen, läuft etwas schief.
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