„Informationskampagne“ von Philip Morris über die Gefahren des Rauchens in München vor Gericht!

Veröffentlicht am: 22.November.2024Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Der Freistaat Bayern hat dem Tabakunternehmen Philip Morris untersagt, eine Informationskampagne über die Gefahren des Zigarettenrauchens zu führen, bei welcher Philip Morris, die ebenfalls gesundheitsschädlichen E-Zigaretten als gesunde Alternative zum herkömmlichen Rauchen beworben hatte. Gegen dieses Verbot klagte Philip Morris, und der Fall wurde heute vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Die Richter betonten dabei, dass das Gesetz auch indirekte Werbung für Tabakprodukte verbietet. Das Urteil wird morgen erwartet.

Der Streit: Aufklärung oder Werbung?

Dabei wies das Unternehmen auf die zahlreichen krebserregenden Stoffe im Zigarettenrauch hin und empfahl den Verzicht auf Tabakprodukte als beste Alternative. Zugleich warb Philip Morris jedoch auch für sogenannte Tabakerhitzer wie den „IQOS“, die weniger schädlich sein sollen. Für die bayerische Regierung war das eindeutig eine Form der Tabakwerbung, die verboten ist. Die Frage, die nun vor Gericht verhandelt wird: Handelt es sich bei der Kampagne um eine zulässige Aufklärung oder um versteckte Werbung für alternative Produkte?

Die Klage von Philip Morris: Ein rechtlicher Drahtseilakt

Philip Morris wehrte sich gegen das Verbot und zog vor Gericht. Ihr Argument: Die Kampagne sei keine Werbung, sondern ein ehrlicher Versuch, die Öffentlichkeit über die Gefahren des Rauchens aufzuklären und gesündere Alternativen vorzustellen. Doch das Verwaltungsgericht in München zeigte sich skeptisch. Die Richter machten klar, dass diese Art von (indirekter) Tabakwerbung verboten ist. Selbst der Hinweis auf weniger schädliche Produkte könnte als geschicktes Marketing durchgehen und somit gegen die Gesetze zur Tabakwerbung verstoßen.

Für das Unternehmen bedeutet dies ein schweres Gerichtsurteil, das weit über den Einzelfall hinausreicht. Es geht nicht nur um diese Kampagne, sondern um die grundsätzliche Frage: Wo endet die Informationspflicht und wo beginnt die Werbung?

Was sagt das Gericht? Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München wird morgen erwartet, und es wird eine klare Linie aufzeigen müssen, wie die Grenzen zwischen erlaubter Aufklärung und unerlaubter Werbung verlaufen. Sollten die Richter das Verbot der Kampagne bestätigen, könnte dies weitreichende Folgen für die gesamte Tabakindustrie haben. Die Unternehmen müssten ihre Kommunikationsstrategien grundlegend überdenken und dürften ihre Produkte nicht mehr als weniger schädlich präsentieren. Für Verbraucher bliebe dann nur eine Information: Rauchen ist gefährlich, und die besten Alternativen sind die, auf Tabakprodukte ganz zu verzichten.

Das sagen Experten dazu

Der Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik V des LMU-Klinikums Prof. Dr. Jürgen Behr meint: Das Dampfen könne ebenfalls gesundheitsschädlich sein, weil dabei Feinstäube und kleinste Tröpfchen in die Lunge eindringen und diese dadurch schädigen. Die langfristigen Effekte konnten beim Menschen noch nicht untersucht werden, jedoch zeigen Studien an Tieren, dass die Effekte beim Dampfen ähnlich sind wie beim klassischen Tabakkonsum. Darunter fallen Lungenkrebs, eine COPD-Erkrankung, welche Auswurf und Atemnot bedingt, oder eine Verschlechterung von Asthma. Auf die Behauptung von Philipp Morris, Dampfen würde das Aufhören erleichtern, entgegnet Behr: „Ob Sie Whiskey oder Cognac trinken, es kommt auf dasselbe raus.“

Fazit

Die Frage, ob Philip Morris hier tatsächlich „Werbung“ gemacht hat, ist nicht so eindeutig, wie es scheint. Natürlich geht es dem Konzern in erster Linie ums Geschäft – aber ist das wirklich verboten, wenn er gleichzeitig auf die Gefahren des Rauchens hinweist und Alternativen bietet? Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist kompliziert und lässt wenig Spielraum für Interpretation. Doch die Entscheidung des Gerichts könnte das ganze System durcheinanderbringen. Was wird aus der Informationsfreiheit? Und wer entscheidet, wie weit Unternehmen gehen dürfen, um ihre Kunden aufzuklären? Wir von Recht 24/7 sind gespannt, wie die Richter diesen Drahtseilakt zwischen Aufklärung und Werbung bewerten werden. Doch eines ist sicher: Es wird nicht das letzte Mal sein, dass solche Fragen vor Gericht landen.

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