Hundesteuer ohne Hund: Warum ein Mann in Hilden 1.400 Euro Hundesteuer zahlen soll

Die Kuriose Geschichte aus Hilden: Ein Mann soll Hundesteuer zahlen – ohne einen Hund zu besitzen
Im Jahr 2022 erhielt Marianus Krall aus Hilden eine Steuerforderung, die selbst für den erfahrensten Steuerexperten schwer zu fassen ist. Er soll Hundesteuer nachzahlen – für Hunde, die er nie besessen hat. Ein Fall, der für Aufsehen sorgt und Fragen aufwirft: Wie konnte es zu diesem Irrtum kommen? Und was steckt dahinter?
Der unheimliche Steuerbescheid: Krall ist stinksauer
Marianus Krall, ein Antiquitätenhändler aus Hilden, konnte es kaum glauben, als er Ende Januar 2022 ein Schreiben vom Steueramt erhielt. Er solle für zwei Hunde, die er angeblich besitzt, insgesamt 1.200 Euro Hundesteuer nachzahlen – für die Jahre 2018 bis 2021. Nur: Krall besitzt keine Hunde. Auch eine eingehende Durchsuchung seiner Wohnung und seines Gartens brachte keinen Hund zum Vorschein. „Es gibt keine Hunde bei mir!“, sagt Krall fassungslos. Doch die Stadt scheint sich wenig für seine Argumente zu interessieren.
Widerspruch und Mahnungen: Ein bürokratisches Hin und Her
Zunächst versuchte Krall, gegen den Steuerbescheid vorzugehen. Er legte Widerspruch ein und suchte den Kontakt zur Stadtverwaltung, sogar Bürgermeister Claus Pommer sprach er persönlich an. Doch nichts half. Der Widerspruch wurde abgelehnt, und statt einer Entschuldigung erhielt Krall einen neuen Bescheid – die Nachforderung stieg auf 1.400 Euro. Der Grund: Eine angeblich fehlende elektronische Unterschrift und seine Weigerung, Angaben zu den nicht vorhandenen Hunden zu machen. Doch was ist wirklich passiert? Die Stadt behauptet, Krall besitze Hunde – basierend auf öffentlichen Facebook-Fotos, die ihn mit Hunden zeigen. Doch Krall erklärt, es handele sich dabei um Hunde seiner Tochter und Freunde, für die selbstverständlich auch Steuern gezahlt werden.
Das verwirrende Ende: Gericht muss entscheiden
Da die Stadt auf Kralls wiederholte Einsprüche nicht einging, entschloss sich der Hildener, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Der Fall ist mittlerweile im Rechtsstreit, während die Stadt Hilden noch immer auf das gerichtliche Urteil wartet. Auch eine weitere Mahnung für das Jahr 2022 konnte Krall nicht abschütteln, was die Forderung auf insgesamt 1.600 Euro anhob. Die Stadt selbst räumt ein, dass die Mahnung fehlerhaft war, da der Fall noch vor Gericht verhandelt wird. Doch die Frage bleibt: Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Ein Fall von Bürokratie aus der Hölle – und die Frage nach der Verantwortung
Dieser Fall zeigt auf schockierende Weise, wie ungenau und überstürzt Bürokratie manchmal arbeiten kann. Ein Mann wird aufgefordert, eine Steuer für etwas zu zahlen, das er nicht besitzt, und wird dabei zwischen verschiedenen Behörden hin- und hergeschoben. Was auf den ersten Blick wie ein bürokratisches Missverständnis aussieht, könnte in Wahrheit auch ein ernstes Problem mit dem Datenschutz und der Überwachung von Social-Media-Profilen sein. Denn die Stadt stützte ihre Forderung auf öffentlich zugängliche Facebook-Fotos. Das ist ein weites Feld, das noch viele rechtliche Fragen aufwerfen könnte.
Bürokratie hat Grenzen!
Man muss sich fragen, wie weit der Staat gehen darf, um seine Steuern einzutreiben. Ist es wirklich gerechtfertigt, auf der Grundlage von Social-Media-Postings und unklaren Nachforschungen eine Steuerforderung zu stellen? Das ganze Verfahren wirkt fast wie eine Farce und lässt einen glauben, dass Bürokratie und die Liebe zur Aktenarbeit hier mehr zählen als gesunder Menschenverstand und Transparenz. In einer Zeit, in der Daten und ihre Verwendung zunehmend umstritten sind, muss man sich ernsthaft fragen: Wie sicher sind unsere Daten und wie frei können wir in einer digitalen Welt noch leben?