Habeck-Projektion auf Siegestor: Frecher Wahlkampf oder Respektlosigkeit?

Veröffentlicht am: 10.Januar.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Am Freitagabend sorgte eine überraschende Wahlwerbung der Grünen für Aufregung in München. Auf dem historischen Siegestor wurde ein großes Porträt von Robert Habeck, dem Kanzlerkandidaten der Grünen, projiziert. Die Aktion war nur für etwa 60 Minuten zu sehen, doch sie löste eine bundesweite Welle der Empörung aus. Warum eigentlich? Und warum könnte die Stadt jetzt Bußgelder gegen die Verantwortlichen verhängen?

Wahlwerbung auf einem Denkmal – Ein Tabu?

Das Siegestor in München ist mehr als nur ein Denkmal. Es erinnert an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und steht symbolisch für den Frieden. Genau dort, mitten auf diesem historischen Wahrzeichen, wurde nun ein Bild von Habeck und sein Wahlkampf-Slogan „Bündniskanzer. Ein Mensch. Ein Wort“ abgebildet.

Für viele war es eine Grenze, die überschritten wurde. Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, bezeichnete die Aktion als respektlos und sogar „größenwahnsinnig“. Viele Menschen in den sozialen Netzwerken fanden die Projektion unangemessen, auch wenn andere sie als kreative empfanden.

Die Stadt München greift ein: Ist die Aktion illegal?

Es stellte sich schnell heraus, dass die Projektion nicht genehmigt war. Die Verantwortlichen konnten keine Genehmigung vorweisen, was die Polizei dazu veranlasste, die Aktion zu beenden. Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht erlaubt, so die Stadtverwaltung. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) von München hat bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Für die Grünen selbst war es wohl ein kalkulierter Schritt in der Wahlwerbung, der zu polarisieren schien. Auf die Anfrage der Medien über den Vorfall äußerte sich die Partei wenig konkret, ließ jedoch durchblicken, dass ähnliche Aktionen in anderen deutschen Städten geplant sind.

Was steckt hinter der Aufregung?

Natürlich ist Wahlkampf ein Wettkampf der Ideen und Bilder. Doch die Projektion auf ein geschichtsträchtiges Denkmal weckt viele Emotionen und wirft Fragen auf. War es ein mutiger Schritt, um Aufmerksamkeit zu erregen? Oder war es eine Grenzüberschreitung, die mit den Werten des Respekts und Anstand nur wenig gemein hat.

Grünen-Chef zeigt sich einsichtig

Der neue Grünen Vorsitzende Felix Banaszak war am Mittwochabend in der Talkshow von Markus Lanz zu Gast. Er war gekommen, um die energiepolitischen Zukunftsideen seiner Partei vorzustellen und zu diskutieren. Nach der unangebrachten Wahlkampfaktion konnte der Moderator Lanz nicht anders, als den Duisburger Politiker deswegen in die Mangel zu nehmen. Auf die Frage, was er von der Aktion halte, stellte Banszak fest, er habe von der Aktion gewusst und auch mit darüber entschieden und dennoch gab er ehrlich und einsichtig zu, dass die Aktion zu schnell abgesegnet wurde. Er fügte hinzu: „Hätten wir länger darüber nachgedacht, hätten wir festgestellt, ist eine blöde Idee.“

Unmittelbare Folgen der Wahlkampfaktion

Ein schwerwiegender Vorfall ereignete sich am Tag nach der Projektion. Ein Mann griff einen Grünen-Wahlkampfstand in Neuperlach an und zerstörte diesen, nachdem er die Wahlwerbung gesehen hatte. Ob und inwieweit diese Gewalttaten direkt durch die Projektion angestachelt wurden, bleibt unklar.

Provokation ja, aber mit Grenzen

Was hält 24/7 Recht von dieser Wahlwerbung? Nun, wir finden, dass Wahlkampf Ideen braucht, die herausstechen – aber dabei immer den Respekt vor der Geschichte und der Öffentlichkeit wahren sollten. Ein Denkmal als Leinwand für Wahlwerbung zu nutzen, ist ein schmaler Grat. Die rechtliche Seite ist klar: Die Aktion war illegal. Doch die Frage bleibt: Hat die Werbung das Maß überschritten, oder war es nur ein cleverer Versuch, im Wahlkampf aufzufallen? Klar ist: Für die Grünen dürfte diese Aktion mehr Unruhe als Zustimmung gebracht haben. Und das ist selten ein gutes Zeichen.

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