„Gepäck-Wahnsinn gestoppt!“ – Warum Ryanair jetzt zahlen muss

Veröffentlicht am: 27.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Gericht stoppt Gepäckabzocke: 150 Euro für einen kleinen Koffer

Billigflüge ja – aber bitte ohne versteckte Gebühren! Ein spanisches Gericht hat Ryanair dazu verdonnert, einem Passagier rund 150 Euro zu erstatten. Der Grund: Die Airline hatte für einen 10-Kilo-Handgepäckkoffer auf fünf Flügen zusätzliche Gebühren verlangt. Doch laut einem EU-Urteil von 2014 ist genau dieses Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung“ – und darf daher nicht extra kosten.

Für alle, die regelmäßig mit Billigfliegern unterwegs sind, ist das ein echter Durchbruch. Denn bisher war es gängige Praxis, dass sogar ein normaler Kabinen-Trolley mit Aufpreis verbunden war. Damit ist jetzt (hoffentlich) Schluss.

Richter sprechen Klartext: „Rücksichtslos“ und „geldgierig“

Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Bewertung von Ryanairs Geschäftsmodell: Man sprach von einem „rücksichtslosen“ Verhalten, das Passagiere mutwillig zu Klagen zwinge, weil die Airline genau wisse, dass sich die meisten Kunden den Stress nicht antun wollen. Und das ist kein Einzelfall: Schon in Portugal, Belgien und wiederholt in Spanien steht Ryanair wegen seiner Gepäckpolitik unter Beschuss.

Der Vergleich ist absurd, aber real: Ein Koffer kostet fast so viel wie der Mensch, der ihn trägt.
Der durchschnittliche Flugpreis 2024 lag laut Statista bei 66 Euro – der Preis für einen 20-Kilo-Koffer kann bei Ryanair bis zu 59,99 Euro betragen.

Und was bedeutet das für deutsche Fluggäste?

Auch wenn das Urteil in Spanien gefällt wurde, strahlt es weit über die Landesgrenzen hinaus. Denn es beruft sich auf europäisches Recht. Das heißt: Auch deutsche Fluggäste könnten theoretisch gegen Gepäckgebühren klagen.Praktisch ist es aber komplizierter – denn Deutschland hat bislang keine eindeutige Regelung dazu.

Doch die Richtung ist klar: Die Zeiten der willkürlichen Zusatzkosten sind gezählt. Immer mehr Gerichte in Europa erkennen, dass eine kleine Tasche oder ein Handgepäckkoffer eben keine Luxusleistung, sondern Teil der Grundbeförderung ist.

Ironie des Tages: Extra-Gebühren für Ryanair-Chef im Restaurant

Apropos Zusatzkosten: In einem irischen Restaurant bekam Ryanair-Chef Michael O’Leary eine ganz besondere Quittung. Neben seinem Essen wurden ihm spaßeshalber „Extra-Beinfreiheit“, „Sitzplatzwahl“ und eine „Reservierung in ruhiger Umgebung“ in Rechnung gestellt – ganz im Stil seiner eigenen Airline. Die Bilder davon gingen viral – und trafen wohl einen Nerv.

Zeit, dass sich was ändert

Ryanair hat den Bogen überspannt. Zusatzgebühren für Selbstverständlichkeiten sind kein Geschäftsmodell, sondern ein Symptom für eine aus dem Ruder gelaufene Sparwut auf dem Rücken der Kunden.

Das Urteil ist ein Weckruf für alle Billig-Airlines: Wer mit Minimalpreisen wirbt, darf nicht im Kleingedruckten dreimal zur Kasse bitten. Handgepäck ist kein „Add-on“, sondern Grundausstattung. Punkt.

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