Gefährliche Körperverletzung: Hähnchenschenkel, Ohrbisse und Aggressionen vor Gericht

Veröffentlicht am: 13.Februar.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Der bizarre Fall von „Hähnchenschenkel“ und „Ohrbissen“

Ein Gerichtsurteil, das kaum zu fassen ist: Ein 42-Jähriger musste sich im Landgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Doch was anfangs wie eine Geschichte aus einem schlechten Actionfilm klingt, entpuppte sich als ein Fall von echter Gewalt. Der Angeklagte soll nicht nur einem Mann das halbe Ohr abgebissen haben, sondern wurde auch beschuldigt, im Streit mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel zugeschlagen zu haben. Doch der Hähnchenschenkel, so stellte sich heraus, war nur zum Kühlen da. Wie konnte es zu solch einem skurrilen Vorfall kommen, der am Ende nur zum Teil vor Gericht Bestand hatte?

Hähnchenschenkel als Kältemittel – Keine Waffe, sondern nur Kühlung

Die Vorstellung, dass ein tiefgefrorenes Hähnchenstück als Waffe in einem Streit benutzt wird, ist fast schon zu absurd, um wahr zu sein. Doch genau diese Anschuldigung stand im Raum. Der Angeklagte gab an, dass der Streitgegner selbst das Hähnchenstück aus dem Gefrierfach geholt hatte, um das geschwollene Gesicht zu kühlen. Der Geschädigte bestätigte diese Version vor Gericht, und so wurde der Vorwurf des Hähnchenschenkel-Schlags schnell widerlegt. Dass der Hähnchenschenkel in diesem Fall nicht als gefährliches Werkzeug gelten konnte, blieb letztlich eine unbeantwortete Frage. Doch eine größere Frage bleibt: Wie konnte es überhaupt zu solch einem eskalierten Vorfall kommen?

Aggression und Gewalt – Der Hintergrund des Angeklagten

Trotz der absurden Hähnchenschenkel-Theorie war das Gericht in einem anderen Punkt eindeutig: Der Angeklagte zeigte bei beiden Auseinandersetzungen eine „enorme Aggressivität“. Und es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Der 42-Jährige, ein ehemaliger Profi-Ringer und WM-Teilnehmer, hatte nicht nur körperliche Überlegenheit, sondern auch Probleme mit Alkohol und Drogen. Es war genau diese Mischung, die zu den gewalttätigen Auseinandersetzungen führte. In einer der Schlägereien biss er einem Mann tatsächlich einen Teil des Ohrs ab – ein Vorfall, der im Vergleich zu dem „Hähnchenschenkel-Ereignis“ weitaus ernstere Folgen hatte.

Das Urteil und die Konsequenzen

Das Landgericht Freiburg verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die Strafe basierte auf den schwereren Vorwürfen der Körperverletzung, bei denen der Angeklagte körperliche Verletzungen zufügte. Der Hähnchenschenkel als Werkzeug der Gewalt konnte hingegen nicht als beweisbar eingestuft werden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – der Angeklagte hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Hähnchenschenkel oder Ohrbiss – Gewalt ist nie die Antwort

Es ist erschreckend, wie oft Aggressionen und unkontrollierte Gewalt aus dem Nichts entstehen. Die Geschichte von Hähnchenschenkel und Ohrbissen mag zunächst komisch klingen, doch sie zeigt auch, wie gefährlich unbeherrschte Wutausbrüche sein können. Hätte der Angeklagte sein Temperament im Griff gehabt, wäre er nicht nur als Ringer, sondern auch als Mensch gesünder aus der Sache herausgekommen. Das Recht spricht in diesem Fall ein deutliches Wort: Gewalt ist niemals eine Lösung – und dafür gibt es keine Entschuldigung, egal wie der Streit begann.

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