Flug verpasst? Selbst schuld! Warum langsame Sicherheitskontrollen keine Entschädigung rechtfertigen

Published On: 18.Juni.2025Kategorien: Family & Friends, Rechtliches2 min read
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Nora Wölflick writes about interesting, topical issues for the Love & Law Blog at Recht 24/7.

Zu spät ist zu spät – auch wenn’s eng wird

Koffer abgegeben, dann zur Sicherheitskontrolle – und plötzlich ist das Gate schon geschlossen. Genau das ist einem Ehepaar am Flughafen Hahn passiert. Ihr Flug nach Thessaloniki hob ohne sie ab, und die Schuld suchten sie bei der zu langsamen Abfertigung am Security-Check. Der Fall landete vor Gericht – mit einem klaren Ergebnis: Kein Anspruch auf Entschädigung.

Das Landgericht Koblenz (Az. 1 O 114/24) hat die Klage abgewiesen. Begründung: Wer erst 1 Stunde und 45 Minuten vor Abflug am Flughafen erscheint, geht ein Risiko ein – selbst wenn es früh am Morgen ist und der Flughafen überschaubar scheint.

Sicherheitskontrolle als Ausrede? Nicht mit dem Gericht

Der Kläger argumentierte, dass die Kontrollen “langsam und schleppend” gewesen seien, die Personalkapazität unzureichend. Auch andere Fluggäste hätten ihren Flug verpasst. Doch das Gericht machte kurzen Prozess: Diese Aussagen konnten nicht belegt werden, der Flughafen wies alle Vorwürfe zurück.

Außerdem: Die Empfehlungen von Fluggesellschaften und Flughäfen sind eindeutig – mindestens zwei Stunden vor Abflug sollte man da sein, bei internationalen Flügen oft sogar drei. Wer das nicht ernst nimmt, kann sich später nicht auf äußere Umstände herausreden. Auch wenn mal etwas nicht rund läuft, liegt die Verantwortung beim Fluggast, genug Puffer einzuplanen.

Keine Entschädigung, kein Mitleid vom Gericht

Am Ende bleibt für das Ehepaar nur der Ärger – und die Erkenntnis: Wer zu spät kommt, verpasst nicht nur den Flug, sondern auch die Chance auf juristische Wiedergutmachung. Das Gericht stellte klar, dass der Staat nicht haften muss, wenn einzelne Passagiere ihre persönliche Zeitplanung nicht an die allgemeinen Empfehlungen anpassen.

Übrigens: Das Land Rheinland-Pfalz als Betreiber des Flughafens hat ebenfalls betont, dass es an dem Tag keine außergewöhnlichen Verzögerungen oder Staus gegeben habe. Von anderen Beschwerden sei nichts bekannt. Der Kläger konnte das Gegenteil nicht nachweisen – ein zentraler Punkt, der die Entscheidung beeinflusste.

Gerichte sind keine Ersatzschalter für schlechte Reiseplanung

Das Urteil ist ein echter Weckruf für alle Spätkommer und Risiko-Flieger. Wer meint, mit sportlicher Pünktlichkeit durch die Sicherheitskontrolle zu sprinten, spielt mit seinem Boardingpass. Dass man dann im Nachhinein versucht, den Staat oder den Flughafen verantwortlich zu machen, ist aus rechtlicher Sicht nicht haltbar – und zeigt eine gewisse Realitätsferne.

Wer auf die letzte Minute plant, darf sich nicht über verpasste Flüge wundern. Also lieber früher losfahren – und zur Belohnung entspannt am Gate sitzen.

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